Betreff
Bauleitplanung zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Schwege - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/705/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unter TOP 10 der Ratssitzung wird über die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Ortsteil beraten.

Die in Aussicht genommenen favorisierten Standorte haben unterschiedliche Städtebauliche Ausgangslagen.

 

Die Standorte 1.0 und 3.2 liegen bisher im Außenbereich der Gemeinde und haben noch keine Darstellung im Flächennutzungsplan und keinen Bebauungsplan. Voraussichtlich ist es möglich, für diese Flächen einen Bebauungsplan im Rahmen des § 13b BauGB als Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren aufzustellen, da sie direkt an die Ortslage anschließen. Diese Verfahrensweise gilt für Verfahren die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 eingeleitet werden. Die Verfahrensweise ist jedoch noch abschließend mit dem Landkreiskreis Osnabrück zu klären.

 

(sollte diese Möglichkeit für die beiden Flächen nicht bestehen, wird hilfsweise der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans im klassischen Verfahren gefasst.)

 

Die Fläche 3.1 ist im Flächennutzungsplan bisher als Wohngebiet dargestellt worden. Hierfür wurde zu TOP 9.1 der Bebauungsplan Nr. 248 verabschiedet. Es ist möglich den Bebauungsplan in einem Änderungsverfahren erneut wieder abzuändern und hier eine Fläche für eine Kindertagesstätte zu organisieren.

 

 

Fläche 1.0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fläche 3.1

 

Fläche 3.2


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Flächen 1.0 und 3.2 wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gefasst. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes als Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

 

Sollte ein Verfahren nach § 13b nicht möglich sein, wird hilfsweise für die Flächen 1.0 und 3.2 der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.

  1. Für die Fläche 3.1 wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ gefasst.