Betreff
Dorfentwicklungsplanung - Projekt Niedrigseilgarten - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/726/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Dorfentwicklung hat die Gemeinde Glandorf einen Antrag auf Förderung eines Niedrigseilgartens in Hannemanns Wäldchen gestellt, ebenso für einen angrenzenden Spielplatz. Im Frühjahr erhielt die Gemeinde hierzu einen positiven Förderbescheid.

Seither hat es einige Diskussionen um den Niedrigseilgarten gegeben. Im Besonderen haben AnwohnerInnen aus der näheren Umgebung Bedenken gegen die Realisierung vorgetragen. Auch BefürworterInnen des Niedrigseilgartens meldeten sich zu Wort.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung mit Unterstützung des Büros pro-t-in am 05.08.21 einen öffentlichen Workshop mit Anliegern und Interessierten durchgeführt. Die Ergebnisse des Workshops sind auf der Homepage der Gemeinde eingestellt (siehe auch Anlage).

Obwohl die BefürworterInnen des Projekts beim Workshop sich in der weitaus überwiegenden Mehrheit befanden, gilt es trotzdem, Bedenken der Anlieger ernst zu nehmen und einzeln zu ihnen Stellung zu beziehen.

 

Die Idee zu einem Niedrigseilgarten ist im Rahmen der Dorfentwicklung entstanden. In allen Beteiligungsverfahren wurde von allen Generationen der Wunsch nach mehr, guten und grünen Aufenthaltsorten im öffentlichen Raum geäußert. Der Niedrigseilgarten ist nur eines von unterschiedlichen Modulen, die dem Rechnung tragen sollen. (Der Trimm-Pfad am Wanderweg in Schwege ist ein weiteres Modul.) Entsprechend dem Gemeindemotto „glandorf bewegt“ soll in Hannemanns Wäldchen ein anregender Aufenthaltsort für GlandorferInnen aller Generationen entstehen.

Zu den einzelnen Bedenken:

 

Busse könnten vorfahren

Im Rahmen der Förderkulisse spielt auch immer ein touristischer Aspekt eine Rolle. Die Gemeinde Glandorf wird mehr und mehr von Tages-FahrradtouristInnen besucht. Dies ist ein Bereich, der in Zukunft auch zur Stärkung des Einzelhandels und der örtlichen Gastronomie weiter ausgebaut werden soll. Darüber hinaus verfolgt die Gemeinde im Rahmen des Tourismus keine Ziele. So ist also nicht damit zu rechnen, dass etwa Busse vorfahren könnten, denn der Niedrigseilgarten soll auch nicht so beworben werden. Eine solche Ausrichtung passt auch nicht in das Konzept der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde.

 

Parkplätze

Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass ein deutlich erhöhter PKW-Verkehr im Zusammenhang mit dem Niedrigseilgarten entstehen wird. Tagestouristen parken gewöhnlich am ZOB und steigen dann aufs Fahrrad um. Diejenigen, die mit dem Auto zum Niedrigseilgarten kommen, werden sich auf verschiedene Tage und Tageszeiten verteilen. Auf der Osnabrücker Straße ist ortsauswärts, nach der Einmündung der Nordstraße überall parken ohne Einschränkung möglich. Vor Ort sind also ausreichend Parkplätze vorhanden, die zurzeit meist nicht genutzt werden. Viele GlandorferInnen bevorzugen innerorts das Fahrrad. Gruppen der örtlichen Schulen und Kindergärten werden zu Fuß kommen.

Für Fahrradfahrer werden Fahrradständer an der Osnabrücker Straße – beim Eingang in den Niedrigseilgarten – erstellt.

 

Toilette

Es wurde der Wunsch nach einer öffentlichen Toilette geäußert.

Bei keinem Spielplatz, auch dort hält man sich evtl. länger auf, gibt es öffentliche Toiletten. Eine öffentliche Toilette ist teuer und muss immer sauber sein. Das kann nicht gewährleistet werden. Die Gemeinde hat sich nach intensiven Beratungen gegen die Einrichtung einer öffentlichen Toilette entschieden. In diesem Zusammenhang ist sie auf Unternehmen und Einzelhändler zugegangen und darum gebeten, durch ein Schild vor der Tür darauf aufmerksam zu machen, dass man die Toilette nutzen darf, auch wenn man nicht „Kunde“ ist.

Darüber hinaus birgt eine öffentliche Toilette die Gefahr, dass sie womöglich zu einem Treffpunkt von Obdachlosen, von denen es in Glandorf relativ viele gibt, werden könnte. Das dürfte aus Sicht der AnwohnerInnen nicht gewünscht sein. Jeder, der mit Kindern unterwegs ist, plant gewöhnlich die Aufenthalte und es finden sich immer Lösungen, sollte jemand mal kurzfristig seine Notdurft verrichten müssen. Für Erwachsene sollte der Weg bis zum Ortszentrum nicht zu weit sein.

 

 

Pflege des Niedrigseilgartens und des Spielplatzes

Ein Niedrigseilgarten unterliegt ebenso wie ein Spielplatz einer ständigen Kontrollpflicht. Selbstverständlich sind die Kosten hierfür und auch für die Wartung im Gemeindehaushalt berücksichtigt. Darüber hinaus hatte die Gemeinde bis 2020 deutlich zu wenig Personal auf dem Bauhof, sodass dieser seinen Aufgaben nicht zufriedenstellend nachkommen konnte (!). Nach einer externen Organisationsuntersuchung wurden zwei neue Stelle geschaffen und auch zwei neue Mitarbeiter eingestellt. Der Niedrigseilgarten wird darüber hinaus jährlich von einer Fachfirma gewartet und auf Sicherheitsmängel geprüft.

Sicherheit und Pflege sind also gewährleistet.

 

Ruhestörender Lärm

In Deutschland ist die Nachtruhe gesetzlich geregelt. Allgemein ist werktags zwischen 22 und 6 Uhr eine Ruhezeit einzuhalten. D.h. laute Musik oder Feierlichkeiten, Hundegebell oder laute Maschinengeräusche sind während dieser Zeit zu unterlassen. (Der Samstag ist ein Werktag.) Darüber hinaus dürfen motorbetriebene Gartengeräte (z.B. Rasenmäher) nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr aktiv genutzt werden. Die Ruhezeit gilt auch für den gesamten Sonntag (Sonn- und Feiertagsruhe). Die Gemeinde kann die Nutzungszeiten eingrenzen, bspw. auf die Zeit von 8 bis 21 Uhr. Der Parcour ist in den Planungen jedoch absichtlich so angelegt, dass er von den anliegenden Häusern möglichst weit entfernt ist.

 

Planungsrecht

Zurzeit ist die Fläche für den Niedrigseilgarten im Bebauungsplan als „Parkanlage“ festgesetzt. Für einen „Trimm-Pfad“ bedürfte es keiner Genehmigung bzw. keiner Änderung an dieser Stelle. Da das Gesetz aber einen „Niedrigseilgarten“ nicht explizit nennt, ist hier von anderen Voraussetzungen auszugehen, obwohl ein Niedrigseilgarten in seinen Auswirkungen evtl. sogar noch niedriger anzusetzen ist. Die Gemeinde wird – in Absprache mit dem Landkreis - mit dem Bauantrag für den Niedrigseilgarten einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes stellen. Hierzu werden auch die Anlieger, d.h. die EigentümerInnen der direkt (!) an das Wäldchen angrenzenden Häuser gehört.

Eine artenschutzrechtliche Stellungnahme ist in diesem Zusammenhang nicht zwingend vorgegeben, die Untere Naturschutzbehörde hat jedoch vorgeschlagen, eine solche erstellen zu lassen (siehe unten). 

 

Artenschutz/Natur

Der Niedrigseilgarten ist mit allen Stationen so geplant, dass kein Baum gefällt werden muss. Die Befestigung der einzelnen Elemente hindert einen Baum nicht am Wachsen. Es wird kein zusätzlicher Weg angelegt, erst recht kein befestigter Weg. Aus Gründen des Fallschutzes wird Mulch ausgebracht werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass in Hannemanns Wäldchen seltene Vögel oder Tiere in ihrer Ruhe gestört werden könnten.

Trotzdem ist natürlich ein Niedrigseilgarten ein Eingriff in gewohnte Habitate.

Nach einer Begehung am 26. August stellt Herr Dr. Mütterlein vom Büro Landschaftsplanung Osnabrück fest, dass „Der Weiterverfolgung der Planung … aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen [steht], wenn folgende Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden:

  1. Die bereits vorhandenen Nistkästen sind auf eine Höhe von ca. 6 m über GOF zu bringen.
  2. Es sind weitere Nistkästen im zahlenmäßigen Umfang der bereits vorhandenen an geeigneter Stelle innerhalb "Hannemanns Wäldchen" anzubringen.
  3. Es sind an geeigneter Stelle in "Hannemanns Wäldchen" - außerhalb des zukünftigen Niedrigseilgartens - zusätzliche Strauchpflanzungen im geringen Umfang vorzunehmen.“

Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sind leicht umzusetzen und nahezu kostenneutral.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Niedrigseilgartens und die Ausführung der Spielplatzerneuerung zu veranlassen.