Betreff
Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit im Jahr 2022 - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/012/2021
Aktenzeichen
371-04:2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Organisationen in der Gemeinde Glandorf ist ein Gesamtförderbetrag in Höhe von 12.000,00 €, mindestens aber 5,50 €/Kind, festgelegt.

 

In der beigefügten Aufstellung sind die von den Organisationen bis zum 01.10.2021 gemeldeten und anzuerkennenden Zahlen der Mitglieder unter 18 Jahren aufgeführt. Da sich ein Förderbetrag pro Kind von ca. 10,02 € errechnet, wurden die 12.000,00 € auf die antragstellenden Organisationen verteilt.

 

 

Mit Antrag vom 21.04.2021 bittet die „action365“ auf Übertrag des im Jahr 2020 gezahlten Zuschusses in Höhe von 500,00 € ins Jahr 2022.

 

Die „action365“ erhält auf Antrag jährlich einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €, der im Folgejahr unter Vorlage der entsprechenden Belege nach Programmdurchführung abgerechnet wird. Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie ist der Zuschussbetrag aus dem Jahr 2020 nach vorheriger Antragstellung ins Jahr 2021 übertragen worden.


Beschlussvorschlag:

Die Zahlung der Förderbeträge je Organisation für das Jahr 2022 erfolgt entsprechend der vorliegenden Berechnung vom 04.10.2021.

Der für das Jahr 2020 bewilligte Zuschuss an die „action 365“ in Höhe von 500,00 € wird in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.