Sachverhalt:
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde unter TOP 5 in der Sitzung des Finanz- Wirtschaftsförderungs- und Feuerwehrausschusses vom 24.11.2021 durch Herrn Dr. Averdiek-Bolwin von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Klein & Mönstermann GmbH (KMP) vorgestellt. Das Jahresergebnis schließt mit einem Gesamt-Jahresfehlbetrag von -367.934,05 EUR ab.
Die Sitzungsvorlage mit der Bilanz sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen sind als Anlage der Vorlage 02/016/2021 im Ratsinfo hinterlegt. Die Präsentation der KMP wird nach der Sitzung Anlage zum Protokoll der Sitzung vom 24.11.2021.
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMP erstellte, vollständige Bericht zum
Jahresabschluss 2020 ist für die Ratsmitglieder als Anlage dieser Vorlage
beigefügt. Zunächst noch als Exemplar mit Vorläufigkeitsvermerk. Inhaltlich wird der Prüfungsbericht nicht mehr geändert.
Es ist geplant, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft signierte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Exemplar vor dem Termin der Gesellschafterversammlung in das Ratsinfo einzustellen. Ebenso wird dann gebundenes Exemplar im Rathaus einzusehen sein.
Der Prüfungsbericht ist mit Datum vom 09.11.2021 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen worden:
„An den Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf,
Glandorf, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse
·
entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den §§ 20 ff. der
EigBetrVO Nds. i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
·
vermittelt
der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht dem § 24 der EigBetrVO Nds. i.V.m.
§ 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Der ergänzende Feststellungsvermerk des Kommunalprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück erfolgt noch und liegt voraussichtlich zur Sitzung des Finanz- Wirtschaftsförderungs- und Feuerwehrausschusses vor.
Nach § 35 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des Feststellungsvermerkes
· den Jahresbericht 2020 und den Lagebericht festzustellen,
· über die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2020 sowie
· über die Verwendung der Jahresgewinne / Behandlung der Jahresverluste der jeweiligen Betriebszweige
zu beschließen.
Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 36 EigBetrVO bekannt zu machen und eine öffentliche Auslegung vorzunehmen.
Aktualisierung Stand
23.11.2021:
Zu dem Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Glandorf liegt Stand 23.11.2021 sowohl der abschließende Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMP wie auch die ergänzende Wiedergabe der Bestätigungsvermerks mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück endgültig vor.
Die Dokumente sind dieser Vorlage als aktualisierte Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.
2. Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2020 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
3. Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 38.518,81 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.
4. Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 41.624,60 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
5. Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 27.873,22 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
6. Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von -398.913,06 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.