Betreff
Antrag vom Heimat- und Kulturverein Glandorf e.V. zur Gestaltung von zweisprachigen Ortsschildern (plattdeutsch) - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/020/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Heimat- und Kulturverein hat den in der Anlage beigefügten Antrag eingereicht. 

 

Inhalt des Antrages ist, die Ortsschilder in der Form zu gestalten, dass neben dem amtlichen Ortsnamen auch die Plattdeutschen Bezeichnungen mit berücksichtigt werden.

 

Die Ortstafeln sind offizielle Verkehrszeichen nach der StVO und nennen den amtlichen Namen der Ortschaft und deren Verwaltungsbezirk. Andere Zusätze sind nur zulässig, wenn es sich um Bestandteile des amtlichen Ortsnamens oder Titel handelt, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind.

 

Im Jahr 2009 hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur einen Erlass verabschiedet, worin die Führung von zweisprachigen Ortsnamen auf Ortstafeln geregelt wurde. (ein entsprechendes Info-Schreiben des Ministeriums ist in der Anlage beigefügt) Hierdurch wurden die Straßenverkehrsbehörden ermächtigt, Ausnahmen zu erteilen.

 

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Osnabrück wurde zu diesem Antrag befragt.

Grundsätzlich bestehen von dort keine Bedenken. Es gibt im Landkreis keine einheitliche Regelung hierzu. Das Straßenverkehrsamt würde hier dem Votum der Gemeinde folgen.

 

Insgesamt sind in Glandorf ca. 22 Ortstafeln und ca. 6 Ortshinweistafeln vorhanden. Wenn man alle Schilder entsprechend umrüsten möchte, entstehen Anschaffungskosten von ca. 4.300 EUR.

Hinzu kommt der Aufwand für die Montage der Schilder durch den gemeindlichen Bauhof. 

 

Wenn eine Umstellung der Ortstafeln durchfügeführt werden soll, sind im Haushalt entsprechende Mittel hierzu bereitzustellen.

 


Beschlussvorschlag: