Betreff
Verlängerung der Laufzeit Glandorf Gutschein - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/033/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 hatte die UWG-Fraktion mit Antrag vom 26.01.2021 die Auflegung eines Fördertopfes zur Unterstützung des (seinerzeit) momentan geschlossenen/eingeschränkten Einzelhandels durch den Glandorf-Gutschein angeregt (siehe Anlage).

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde im Finanz- und Feuerwehrausschuss vom 17.02.2021 und final in der Ratssitzung vom 10.03.2021 dieses Förderprogramm beschlossen.

 

In Folge wurden im Haushalt unter dem Kostenträger 571100 10.200 EUR Aufwand eingestellt. Davon bildet der Betrag von 10.000 EUR die Herausgabe einer Stückzahl von 2.000 Stück Glandorf-Gutscheinen ab.

 

 

 

 

Mit Stand 10.11.2021 ist bisher eine Stückzahl von 860 Glandorf-Gutscheinen verkauft worden. Somit sind zu diesem Zeitpunkt 4.300 EUR aus dieser Maßnahme „verbraucht“ worden. Eine Schätzzahl von ca. verkauften 1.000 Gutscheinen bis Jahresende wird als realistisch angesehen.

 

Da in diesem Fall die „maximale „Verkaufsmenge in vorgegebener Zeit“ nicht das wesentliche Merkmal der Aktion ist, sondern das positive Signal für den lokalen Handel und den Bürger (die das Programm im Wesentlichen positiv wahrgenommen haben) wird vorgeschlagen, die Aktion noch zeitlich erweitert fortzusetzen.

 

Das Programm „Glandorf-Gutschein war gemäß Antrag und Beschlussfassung zunächst auf das Haushaltjahr 2021 begrenzt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Programm „Glandorf-Gutschein“ um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Ebenso wird vorgeschlagen, die Begrenzung von maximal 4 Gutscheinen pro Person aufzuheben.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Förderprogramm „Glandorf-Gutschein“ wird zeitlich um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2021 verlängert. Die Verkaufsbegrenzung von max. 4 Glandorf-Gutscheinen pro Person wird aufgehoben.