Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 hatte die
UWG-Fraktion mit Antrag vom 26.01.2021 die Auflegung eines Fördertopfes zur Unterstützung des (seinerzeit)
momentan geschlossenen/eingeschränkten Einzelhandels durch den Glandorf-Gutschein
angeregt (siehe Anlage).
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde im Finanz- und Feuerwehrausschuss vom 17.02.2021 und final in der Ratssitzung vom 10.03.2021 dieses Förderprogramm beschlossen.
In Folge wurden im Haushalt unter dem
Kostenträger 571100 10.200 EUR Aufwand eingestellt. Davon bildet der Betrag von
10.000 EUR die Herausgabe einer Stückzahl von 2.000 Stück Glandorf-Gutscheinen
ab.
Mit Stand 10.11.2021 ist bisher eine
Stückzahl von 860 Glandorf-Gutscheinen verkauft worden. Somit sind zu diesem
Zeitpunkt 4.300 EUR aus dieser Maßnahme „verbraucht“ worden. Eine Schätzzahl
von ca. verkauften 1.000 Gutscheinen bis Jahresende wird als realistisch
angesehen.
Da in diesem Fall die „maximale
„Verkaufsmenge in vorgegebener Zeit“ nicht das wesentliche Merkmal der Aktion
ist, sondern das positive Signal für den lokalen Handel und den Bürger (die das
Programm im Wesentlichen positiv wahrgenommen haben) wird vorgeschlagen, die
Aktion noch zeitlich erweitert fortzusetzen.
Das Programm „Glandorf-Gutschein war
gemäß Antrag und Beschlussfassung zunächst auf das Haushaltjahr 2021 begrenzt.
Die Verwaltung schlägt vor, das
Programm „Glandorf-Gutschein“ um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2021 zu
verlängern. Ebenso wird vorgeschlagen, die Begrenzung von maximal 4 Gutscheinen
pro Person aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Das Förderprogramm „Glandorf-Gutschein“ wird zeitlich um ein halbes Jahr bis zum 30.06.2021 verlängert. Die Verkaufsbegrenzung von max. 4 Glandorf-Gutscheinen pro Person wird aufgehoben.