Betreff
Anträge der Freiwilligen Feuerwehren Glandorf und Schwege zum Haushalt 2022 - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/018/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die Anträge der Freiwilligen Feuerwehren Glandorf und Schwege für das kommende Haushaltsjahr 2022 sind der Vorlage als Anlage zur Beratung beigefügt.

 

Die Mittelanträge für das kommende Haushaltsjahr wurden von Gemeindebrandmeister Frank Andiel in der letzten Sitzung dieses Ausschusses am 11.11.2021 vorgestellt und inhaltlich erläutert (siehe Anlagen).

 

Entsprechend wurden Mittel in den Erstentwurf des Haushaltsplans 2022, Stand 22.12.2021 eingeplant.

 

Seitens der Feuerwehr ist in der Finanzplanung 2023 ein Ansatz für eine Anschaffung eines Löschfahrzeugs TLF 3000 für die Ortsfeuerwehr Schwege enthalten. Der Gemeindebrandmeister hat die Verwaltung informiert, dass sinnvoll ist, aufgrund sehr langer Lieferfristen bereits 2022 bereits eine Ausschreibung zu machen, welches dann bereits in 2022 zu einer Beauftragung führen könnte.

 

 

Für diesen Fall weist die Verwaltung darauf hin, dass die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe der geplanten Investition im Haushalt sinnvoll ist.

 

Erläuterung VE:

Eine Verpflichtungsermächtigung ist zunächst ergebnisneutral.

Mit der Veranschlagung wird eine Beanspruchung künftiger Investitionen im Haushaltjahr 2022 – durch Beauftragung – ermöglicht. Eine VE ist in der Haushaltsatzung gesondert auszuweisen und zu genehmigen, da sie einen „Vorgriff“ auf künftige Haushalte darstellt. Sie kann nicht vor Rechtskraft des Haushalts in Anspruch genommen werden.

  


Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage der Anträge der Freiwilligen Feuerwehren Glandorf und Schwege werden entsprechende Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2022 eingestellt.

 

Für den Fall einer Ausschreibung eines Löschfahrzeuges bereits in 2022 ist eine entsprechende VE zu veranschlagen.