Betreff
B-Plan 248 "Westl. Ortslage Schwege" 1. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/105/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 29.07.21 hat der Rat der Gemeinde Glandorf die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „westlich Ortslage Schwege“ beschlossen. Die Änderung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Zielsetzung ist die Ausweisung einer Fläche für eine Kindertagesstätte im neuen Wohngebiet im Ortsteil Schwege.

 

Die öffentliche Auslegung der Entwürfe mit den entsprechenden Planunterlagen sowie der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.04.22 bis zum 02.05.22 (einschließlich).

 

Den beteiligten Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, sich ebenfalls in diesem Zeitraum zu äußern.

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen zum Planverfahren geäußert.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage zusammengefasst und werden in der Sitzung erörtert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Die im Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zur Aufstellung der. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ werden gem. Abwägungsvorschlag des Planungsbüros Ingenieurplanung Wallenhorst berücksichtigt.

 

2.            Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ wird in der vorliegenden Form gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen incl. Begründung sind Bestandteil des Beschlusses.