Sitzung: 13.03.2018 BPA/013/2018
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig empfohlen
Vorlage: 01/205/2018
Beschlussvorschlag:
1. Die im Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. Abwägungsvorschlag des Planungsbüros ibt berücksichtigt.
2. Die 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden
Form festgestellt. Die
Planunterlagen incl. Begründung sind Bestandteil des Beschlusses.
Herr Lehmann vom Büro IBT stellt die eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen vor.
Die Abwägung der jeweiligen Eingaben ist aus dem in der Anlage beigefügten Dokument ersichtlich.
Am Tage der Sitzung ist noch eine weitere Stellungnahme des Unterhaltungsverband Hase Bever – UHV eingegangen, die noch nicht in das Abwägungsdokument eingepflegt war.
Diese wurde im Abwägungsdokument unter Nr. 43 ergänzt und dem Protokoll beigefügt.
Sowohl der Rasende Boller als auch die auszubauende Straße Mersch befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Über die künftige Ausgestaltung der Unterhaltung wird die Gemeine kurzfristig Verhandlungen mit dem UHV führen.
Die Planungen werden von allen Fraktionen begrüßt.
Ratsmitglied Gottlöber unterstreicht nochmals die Wichtigkeit einer künftigen zweiten Zufahrtsmöglichkeit und erkundigt sich nach dem Zeitrahmen der Abwicklung der Baumaßnahmen.
Herr Scheckelhoff erläutert, dass zunächst die Genehmigungen zur Änderung des FNP sowie wasserrechtliche Erlaubnisse eingeholt werden. Parallel hierzu werden die Ausschreibungen vorbereitet. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass die Vergabe im Mai/Juni vorgenommen werden kann. Die Tiefbauarbeiten könnten dann im Juni/Juli beginnen. Mit den Hochbauten kann voraussichtlich im Oktober begonnen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
1. Die im Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. Abwägungsvorschlag des Planungsbüros ibt berücksichtigt.
2. Die 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Form
festgestellt. Die
Planunterlagen incl. Begründung sind Bestandteil des
Beschlusses.