Beschlussvorschlag:

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.

 


Der Ratsvorsitzende Lefken berichtete aus dem Bau- und Planungsausschuss.

Der bestehende Gartenbaubetrieb an der Kattenvenner Straße liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich der Gemeinde Glandorf.

Die aufgrund der guten Entwicklung des Gartenbaubetriebs vorgesehenen betrieblichen Umstrukturierungen der Flächen der gartenbaulichen Erzeugung und Verkaufsflächen erreichen eine Größenordnung die einer geänderten bauplanungsrechtlichen Grundlage bedürfen.

Er ist dafür, um dem Betrieb zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, eine entsprechende Überplanung des Gebietes zu beschließen.

Dem wurde allgemein gefolgt. Der Beschlussvorschlag wurde verlesen und zur Abstimmung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.