Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 1

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zügig eine/n möglichen InvestorIn für den Erwerb der Flächen Am Markt zu finden, die/der einen Architektenwettbewerb mit den von der Gemeinde formulierten Zielsetzungen durchführen wird.


Herr Schopmeyer erläutert den Ablauf des vorgeschlagenen Verfahrens und beantwortet die zahlreichen Fragen der Ratsmitglieder:

Zunächst sucht die Gemeinde einen interessierten Investor, der bereit ist, einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Dieser kommt idealerweise aus der Region, so dass eine starke Verbundenheit mit dem Projekt entsteht.

Der angestrebte künftige Nutzungszweck ist möglichst genau vertraglich festzulegen.

 

Für den sich anschließenden Wettbewerb werden ca. 10 Büros ausgewählt. Sowohl Gemeinde als auch Investor können Büros vorschlagen. Für den Wettbewerb sind entsprechende Auslobungsunterlagen zu erstellen, die den Büros genaue Informationen über die angestrebten Nutzungszwecke an die Hand geben.

Ratsmitglied Hesse bittet darum, das Muster einer Auslobung zu erhalten.

 

Das Preisgericht setzt sich aus Vertretern der Gemeinde und des Investors sowie unabhängigen Fachleuten (Architekten) zusammen. Die anonymisierten Pläne werden dann vom Preisgericht einvernehmlich bewertet und eine abschließende Rangfolge bestimmt. Der Investor verpflichtet sich, einem der drei erstplatzierten Büros den Auftrag bis zur Leistungsphase 5 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) – Ausführungsplanung - zu erteilen. Die weiteren Leistungsphasen der HOAI zur Ausführung der Bauarbeiten können auch an ein anderes Büro erteilt werden.

 

Ratsmitglied  Erpenbeck erkundigt sich nach der Dauer des Verfahrens.

Herr Schopmeyer teilt mit, dass für das reine Wettbewerbsverfahren ein Zeitrahmen von ca. 3 Monaten einzuplanen ist.

Ratsmitglied Hengelsheide erkundigt sich nach den Kosten für ein Wettbewerbsverfahren.

Herr Schopmeyer teilt mit, dass für das Verfahren Kosten in Höhe von ca. dem 2,5 bis 3,5-fachen Honorars bis Leistungsphase 2 – Vorentwurf - entstehen  (in etwa 7 % des Gesamthonorars nach HOAI).

 

Ratsmitglied Pöhler teilt mir, dass er zunächst skeptisch gewesen sei, ob ein solches Verfahren für eine kleine Gemeinde wie Glandorf sinnvoll sei. Er ist jedoch zu der Überzeugung gelangt, das Verfahren auf jeden Fall zu versuchen.

 

Ratsmitglied Micke begrüßt das Verfahren und möchte wissen, wie lange sich die Gemeinde Zeit lassen sollte.

Herr Schopmeyer teilt mit, dass dies nicht pauschal zu beantworten sei. Die Gemeinde sollte sich so lange Zeit lassen, wie es ihr die Sache wert ist. 

 

Ratsmitglied Micke beantragt, die Sitzung zu diesem TOP für Anfragen der Zuhörer zu öffnen. Die Ratsmitglieder sprechen sich einstimmig für eine Öffnung der Sitzung aus.

Sodann öffnet Ratsvorsitzender Lefken die Sitzung für Anfragen der Zuhörer.

 

Ein Zuhörer regt an, nicht alle Flächen an einen privaten Investor zu veräußern. Die für die Öffentlichkeit wichtigen Bereiche sollten bei der Kommune verbleiben, sonst hätte die Gemeinde bei diesen wichtigen Flächen künftig keinen Zugriff mehr.

 

Nachdem keine weiteren Anregungen vorliegen, schließt Ratsvorsitzender Lefken die Sitzung wieder.

 

Die Ratsmitglieder sind überwiegend der Auffassung, das vorgeschlagene Verfahren durchzuführen. Durch das Verfahren wird eine qualitätvolle städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle ermöglicht.  Dies ist eine Chance für die Entwicklung Glandorfs.

 

Ratsmitglied Twyhues ist von der Durchführung dieses Verfahrens nicht überzeugt. Die Flächen sollte von der Gemeinde gehalten werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

1

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zügig eine/n möglichen InvestorIn für den Erwerb der Flächen Am Markt zu finden, die/der einen Architektenwettbewerb mit den von der Gemeinde formulierten Zielsetzungen durchführen wird.