Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschluss:

 

1.         Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2019 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

 

 

2019 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,32 Euro/m³

 

1,24 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,64 Euro/m³

 

2,60 Euro/m³

Niederschlagswasser:

24,72 Euro/ je angef. 100 m²

 

22,64 Euro/ je angef. 100 m²

 

Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung und Wasserabgabensatzung  sind entsprechend anzupassen.


Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann erläutert die Notwendigkeit zur Anpassung der Gebühren. Die Trink- und Regenwassergebühr verändert sich nur marginal. Insbesondere im Bereich Schmutzwasser hat die Gemeinde allerdings einen großen Sanierungsstau. Dieser setzt sich aus notwendigen Investitionen in der Kläranlage, aber auch im Kanalnetz zusammen. Im Bereich der Kläranlage fallen mittelfristig rd. 3 Mio EUR an Sanierungskosten an. Der erste Bauabschnitt wird in 2019 mit einem Volumen von geschätzt 1,5 Mio EUR begonnen.


Das Schadenbehebungskonzept im Bereich der Kanalnetze geht auf die Analyse aus dem Jahr 2014 zurück. Hier wurden die zu sanierenden Streckenabschnitte in Prioritäten eingeteilt.

 

Ratsmitglied Erpenbeck hinterfragt, ob es nicht möglich gewesen wäre ausreichende Rücklagen für Investitionszwecke zu bilden. Sie schlägt vor, dies künftig zu tun.

Herr Schmalstieg erläutert, dass bisher keine Rücklagen gebildet wurden. Anderseits hätte dies bereits in früheren Jahren zu einer Gebührensteigerung beigetragen.

 

Ratsmitglied Bäumer merkt an, dass nicht die eigentliche Investitionssumme die Gebühr im kommenden Jahr erhöht, sondern die 154.000 EUR bezogene Leistungen.

Herr Schmalstieg erläutert, dass von der gesamten Investitionssumme 10% als Aufwand geschätzt wurden. Nach Fertigstellung von Anlagen wird in den kommenden Jahren eine wesentliche Erhöhung des Abschreibungsvolumens erfolgen

Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass insgesamt der Kostenblock auf einem höheren Niveau bleibt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.         Der neu erarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2019 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

 

 

2019 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,32 Euro/m³

 

1,24 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,64 Euro/m³

 

2,60 Euro/m³

Niederschlagswasser:

24,72 Euro/ je angef. 100 m²

 

22,64 Euro/ je angef. 100 m²

 

Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung ist entsprechend anzupassen.