Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.       Der mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück als Kommunalprüfungsamt vom 30.10.2018 versehene Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 21.091,47 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von -69.639,93 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 59.356,23 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von -346.884,96 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

 

 


Ratsmitglied Jürgens erläutert die Beschlussfassung im Finanz- und Feuerwehrausschuss. Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht. 


Abstimmungsergebnis zu 1. und 3.-6.:

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

1

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück als Kommunalprüfungsamt vom 30.10.2018 versehene Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 21.091,47 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von -69.639,93 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 59.356,23 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von -346.884,96 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.