Die UWG beantragte eine kostenfreie Nutzung der Schuleinrichtungen ohne Einschränkung für die Glandorfer Vereine.

 

Ausschussmitglied Puke sagte, ihr lägen Informationen vor, dass z.B. die Blaskapelle ein erhebliches Entgelt für die Nutzung hätte zahlen sollen. Mit dem Antrag verfolgt die UWG-Fraktion das Ziel, sich dem Ehrenamt positiv zuzuwenden und dessen Aktivitäten zu unterstützen.

 

Frau Dr. Heuvelmann betonte, dass auch sie die ehrenamtlich Engagierten sehr schätze. Die Richtlinien der außerschulischen Nutzung sind ihres Erachtens allerdings eindeutig. Sollte es einen Einzelfall „Blaskapelle“ oder „Familienverband“ geben, wisse sie nichts davon. Selbstverständlich habe jeder die Möglichkeit, das Gespräch mit ihr zu suchen und eine Überprüfung von Verwaltungsbescheiden zu verlangen.

 

Ausschussmitglied Winterberg sagte, dass Veranstaltungen, die nicht durch die Richtlinien abgedeckt werden können z.B. in örtlichen Gastronomien abgehalten werden sollen.

 

Zusammenfassend bestand mehrheitlich Konsens darüber, dass die Richtlinien für die Überlassung von gemeindlichen Schulräumen für schulfremde Zwecke ausreichend und klar formuliert sind.

 

Abschließend zog die UWG ihren Antrag zurück. 


Beschlussvorschlag: