Sitzung: 16.09.2020 BPA/030/2020
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/571/2020
Beschluss:
Das Handlungskonzept wird in der abgeänderten Form zur Kenntnis genommen und verabschiedet.
Sachverhalt:
Bauamtsleiter Scheckelhoff stellt den Sachverhalt des Handlungskonzeptes vor und berichtet, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Änderungsantrag der CDU Fraktion vorliegt. Über den Änderungsantrag soll in der Sitzung abgestimmt werden.
Ausschussmitglied Pöhler erläutert den Änderungsantrag der CDU Fraktion.
Er weißt darauf hin, dass die CDU Fraktion weniger Details im Handlungskonzept festgelegt haben möchte, um später mehr Freiräume für Entscheidungen zu haben. Weiterhin stellt er klar, dass es sich bei dem Handlungskonzept um eine Richtschnur bzw. eine Empfehlung handelt.
Ausschussvorsitzender Lefken lässt über die Punkte im einzelnen abstimmen:
1.
Beraten wird über den ersten Änderungsvorschlag (2. Ortskern).
Die Bürgermeisterin Heuvelmann stellt klar, dass es sich bei dem Begriff „Shared Space“ offenbar um ein Reizwort handelt und dieser Begriff gestrichen werden kann. Die Aussage sollte sein, dass alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind, alle sollen sich dort gut aufhalten können.
Ausschussvorsitzender Lefken stellt klar, dass 2/3 der Einwohner der Gemeinde aus dem Außenbereich kommen und auf Autos angewiesen sind und die momentane Situation im Ortskern alle berücksichtige.
Ausschussmitglied Gottlöber erläutert den Begriff „Shared Space“ und möchte im Änderungsantrag das Wort Verkehrsberuhigung ergänzt haben.
Herr Pöhler kann diesem zustimmen und ergänzt den Änderungsantrag um das Wort „Verkehrsberuhigung“.
Der Ausschussvorsitzende Lefken lässt über den ersten Änderungsantrag der CDU, mit dem Zusatz Verkehrsberuhigung, abstimmen.
Bisheriger Wortlaut 2. Ortskern:
Entwicklung eines Ortskernes für „Alle“ im
Sinne eines Shared Space – Schaffung eines
sicheren öffentlichen Raumes ohne
Bevorzugung des motorisierten Verkehrs
Neuer Wortlaut 2. Ortskern:
Entwicklung eines Ortskernes für „Alle“ mit
Raum für Freizeit, Tourismus und der
Erreichbarkeit der innerörtlichen Infrastruktur
für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsberuhigung.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5
Nein 0 Enthaltungen
0
2.
Ausschussmitglied Pöhler erläutert den Änderungsantrag zu Punkt 2 Verkehrsberuhigter Bereich.
Bürgermeisterin Heuvelmann berichtet, dass bereits in der alten Legislaturperiode der westliche Teil des Kreisverkehrs als verkehrsberuhigter Bereich angedacht und auch der Kölner Weg entsprechend gestaltet wurde.
Ausschussvorsitzender Lefken behauptet, dass der dortige Einzelhandel geschwächt würde. Als Beispiel fügt Herr Lefken an, dass Landwirte aus dem Außenbereich kommen um bei dem dort ansässigen Einzelhandel für Landwirtschaftliche Produkte einfach und schnell einkaufen können.
Die Bürgermeisterin geht an dieser Stelle nicht von einem Tempolimit von 6 km aus und bestätigt, dass es sich schon jetzt um eine Zone 30 handelt.
Ausschussmitglied Lehmkuhle ist der Meinung, dass es für die kommenden Ratsherren/innen zu Missverständnissen führen kann, wenn dieser Teil der Münsterstraße im Handlungskonzept als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird.
Auch Ratsherr Pöhler möchte keinen Automatismus, dass gleiche Bedingungen wie für den Thieplatz gelten. Er hält eine Zone 30 für diesen Bereich für ausreichend.
Ausschussmitglied Gottlöber stellt nochmals klar, dass es sich im Handlungskonzept um eine Richtschnur handelt und nicht um eine verbindliche Satzung.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungsantragspunkt abstimmen.
Bisheriger Wortlaut
1 Verkehrsberuhigter Bereich
Der verkehrsberuhigte Bereich erstreckt sich
vom historischen Ortskern bis in die
zentrumsnahen Einfahrtsstraßen hinein,
einschließlich des westlich des Kreisverkehrs
gelegenen Teils der Münsterstraße.
Neuer Wortlaut
1 Verkehrsberuhigter Bereich
Der verkehrsberuhigte Bereich erstreckt sich
vom historischen Ortskern bis in die
zentrumsnahen Einfahrtsstraßen hinein, ohne
des westlich des Kreisverkehrs gelegenen Teils
der Münsterstraße.
Abstimmungsergebnis:
Ja 3
Nein 2 Enthaltungen 0
3.
Ausschussmitglied Pöhler stellt den Änderungsantrag Punkt 3 „Zufahrtstraßen zum Ortskern“ und „Einfahrtstraßen in den Ort“ vor.
Herr Pöhler erklärt, dass es aus dem Jahr 2018 bereits ein gutes Konzept von Frau Toppheide gegeben hat. Dieses wird auch durch den Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin bestätigt.
Das Konzept aus 2018 soll dem Protokoll angehangen werden.
Der Ausschussvorsitzende Lefken lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Bisheriger Wortlaut
2 Zufahrtsstraßen zum Ortskern
………
Die vorhandenen mittelkronigen
Straßenbäume werden soweit möglich durch
gleichartige Gehölze in der Reihung oder zu
Alleen vervollständigt. Soweit noch keine
Gehölze vorhanden sind, werden
Blütengehölze ausgewählt.
Neuer Wortlaut
2 Zufahrtsstraßen zum Ortskern
………
Die vorhandenen mittelkronigen
Straßenbäume werden soweit möglich
entsprechend dem in der Bau- und
Planungsausschusssitzung vom 10.04.2018
vorgestellten Konzept vervollständigt.
Bisheriger Wortlaut
3 Einfahrtsstraßen in den Ort
………
Die vorhandenen mittel- und großkronigen
Straßenbäume werden soweit möglich durch
gleichartige Gehölze in der Reihung oder zur
Allee vervollständigt. Soweit noch keine
Gehölze vorhanden sind, werden
Großgehölze, vorzugsweise Linden,
nachgepflanzt.
Neuer Wortlaut
3 Einfahrtsstraßen in den Ort
………
Die vorhandenen mittel- und großkronigen
Straßenbäume werden soweit möglich
entsprechend dem in der Bau- und
Planungsausschusssitzung vom 10.04.2018
vorgestellten Konzept vervollständigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5
Nein 0 Enthaltungen
0
4.
Ausschussmitglied Pöhler stellt den Änderungsantrag zum Punkt „Gestaltungsvorschlag Ortsrand“ vor. Herr Pöhler ist der Meinung, dass zu viele Details schädlich wären. Auf der Seite 21 soll nach dem textlichen Teil das Handlungskonzept beendet werden. Die Seiten 22 bis 24 sollen gestrichen werden. Zur Begründung verweist er auf den Antrag der CDU-Fraktion:
Nach dem Absatz „Eine Leuchtenfamilie für Glandorf“ sollte das Konzept enden. Die Entscheidung über die konkreten Materialien sollte erst bei Bedarf erfolgen. Insbesondere sollte dabei an Hand der konkreten Baumaßnahme Bezug auf die Materialien der Umgebung genommen werden, um eine weitergehende Uneinheitlichkeit zu verhindern.
Ausschussmitglied Lehmkuhle erklärt, die Zielsetzung des Handlungskonzeptes wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Der Ausschussvorsitzende Lefken lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Bisheriger Wortlaut
Anlage 3.1 Gestaltungsvorschlag Ortsrand
…..die Verwendung dieser Leuchten wird vom
Energieversorger befürwortet.
Zwei Materialien als ortsbildprägende
Gemeinsamkeit ……
Neuer Wortlaut:
Anlage 3.1 Gestaltungsvorschlag Ortsrand
…..die Verwendung dieser Leuchten wird vom
Energieversorger befürwortet.
(Nachrichtlich: Ende des Konzeptes an dieser Stelle)
Abstimmungsergebnis:
Ja 4
Nein 0 Enthaltungen
1
Abstimmungsergebnis
Beschlussvorschlag:
Das Handlungskonzept wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen und verabschiedet.