Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Lehmstrangweg“ gefasst.

Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes  im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Ratsmitglied Pöhler berichtete kurz aus dem Bau- und Planungsausschuss und bat Fachdienstleiter Scheckelhoff um weitere Erläuterungen.

 

Fachdienstleiter Scheckelhoff erläuterte anhand von präsentierten Plänen die Änderungen zum räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan. Zur textlichen Beschlussvorschlag wies er auf eine Korrektur „3. Änderung“ statt wie die in der Vorlage aufgeführte „2. Änderung“ hin.

 

Im Folgenden wurde der korrigierte Beschlussvorschlag vom Ratsvorsitzenden zur Abstimmung gestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Für den in der Anlage markierten Bereich wird der Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Lehmstrangweg“ gefasst.

Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes  im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Die Verwaltung wird  beauftragt, die Verfahrensschritte zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.