Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 66.525,88 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 35.627,72 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 14.062,31 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -336.792,88 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.

 


Ratsmitglied Jürgens berichtete von der detaillierten Vorstellung der Jahresabschlussergebnisse der KMP-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Finanz- und Feuerwehrausschuss im November 2020.

Nunmehr wurde der Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMP testiert und durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises bestätigt.

 

Weiterer Beratungsbedarf bestand nicht.

 

Für den Beschlussteil „2.“ - Entlastung der Werkleiterin - kündigte Frau Dr. Heuvelmann an, sich als Werkleiterin zu enthalten.

 

Zunächst wurde Beschlussvorschlag für die Punkte 1, 3,4,5, 6 verlesen und zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Anschließend wurde der Beschlussvorschlag „2.“ verlesen und zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 66.525,88 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 35.627,72 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 14.062,31 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -336.792,88 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.