Sitzung: 10.03.2021 Rat/028/2021
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/636/2021
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.
2. Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 66.525,88 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.
4. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 35.627,72 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
5. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 14.062,31 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
6. Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -336.792,88 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.
Ratsmitglied Jürgens
berichtete von der detaillierten Vorstellung der Jahresabschlussergebnisse der
KMP-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Finanz- und Feuerwehrausschuss im
November 2020.
Nunmehr wurde der
Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMP testiert und durch das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises bestätigt.
Weiterer Beratungsbedarf
bestand nicht.
Für den Beschlussteil „2.“ -
Entlastung der Werkleiterin - kündigte Frau Dr. Heuvelmann an, sich als
Werkleiterin zu enthalten.
Zunächst wurde
Beschlussvorschlag für die Punkte 1, 3,4,5, 6 verlesen und zur Abstimmung
gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Anschließend wurde der
Beschlussvorschlag „2.“ verlesen und zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Wirtschaftspüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.
2. Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 66.525,88 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.
4. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 35.627,72 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
5. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 14.062,31 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
6. Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -336.792,88 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.