Sitzung: 01.07.2021 Rat/029/2021
Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 01/699/2021
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages (12.07.21) zu dem Entwurf der neuen örV über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege wird die Bürgermeisterin beauftragt, die neue örV zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Glandorf (siehe Anlage) zu unterzeichnen.
Die Bürgermeisterin erläutert die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
bzw. die Vorlage. Im Vorfeld gab es intensive Diskussion in der
Bürgermeister-Konferenz und mit dem Landkreis.
Im Fazit wurde festgestellt: Es gibt kein vernünftiges, anderes
Verteilkriterium als eine Verteilung nach den Netto-Ist-Kosten der Gemeinden.
Der zuständige Ausschuss des Landkreises hat dem bereits zugestimmt
Der stellvertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle fragte, ob dies mehr oder
Weniger für die Gemeinde bedeute.
Die Bürgermeisterin antwortete: Die Gemeinde Glandorf bekommt künftig
nach dem Verteilschlüssel „Netto-Ist-Kosten“ im Verhältnis prozentual weniger
als bei einer Verteilung mit dem Verteilschlüssel „pro Kopf“. Absolut bekommt
die Gemeinde jedoch durch den beschlossenen 50%-Anteil des Landkreises (an der
Summe der Netto-Ist-Kosten aller Kommunen) mehr Mittel als in den Vorjahren.
Im Folgenden wurde
der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages (12.07.21) zu dem Entwurf der neuen örV über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege wird die Bürgermeisterin beauftragt, die neue örV zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Glandorf (siehe Anlage) zu unterzeichnen.