Beschluss: Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages (12.07.21) zu dem Entwurf der neuen örV über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege wird die Bürgermeisterin beauftragt, die neue örV zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Glandorf (siehe Anlage) zu unterzeichnen.


Die Bürgermeisterin erläutert die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzw. die Vorlage. Im Vorfeld gab es intensive Diskussion in der Bürgermeister-Konferenz und mit dem Landkreis.

Im Fazit wurde festgestellt: Es gibt kein vernünftiges, anderes Verteilkriterium als eine Verteilung nach den Netto-Ist-Kosten der Gemeinden. Der zuständige Ausschuss des Landkreises hat dem bereits zugestimmt

Der stellvertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle fragte, ob dies mehr oder Weniger für die Gemeinde bedeute.

Die Bürgermeisterin antwortete: Die Gemeinde Glandorf bekommt künftig nach dem Verteilschlüssel „Netto-Ist-Kosten“ im Verhältnis prozentual weniger als bei einer Verteilung mit dem Verteilschlüssel „pro Kopf“. Absolut bekommt die Gemeinde jedoch durch den beschlossenen 50%-Anteil des Landkreises (an der Summe der Netto-Ist-Kosten aller Kommunen) mehr Mittel als in den Vorjahren.

 

Im Folgenden wurde der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages (12.07.21) zu dem Entwurf der neuen örV über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege wird die Bürgermeisterin beauftragt, die neue örV zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Glandorf (siehe Anlage) zu unterzeichnen.