Beschluss: Abstimmungsergebnis beschlossen mit x-Stimmen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 1

Beschlussvorschlag:

Die Errichtung einer Kindertagesstätte in Schwege soll auf der Fläche 3.1 ermöglicht werden.

Für die Fläche 3.1 wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ gefasst.


Sachverhalt:

 

Der stellevertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle bedankte sich bei Fachdienstleiter Scheckelhoff für die schnelle Umsetzung zur heutigen Sitzung und übergab ihm das Wort.

 

Fachdienstleiter Scheckelhoff nahm kurz Bezug auf die letzte Ratssitzung und benannte kurz die drei zur Auswahl stehenden Flächen für eine neue Kindertagesstätte in Schwege.

Die Präsentation übernahm Herr Krüger vom Büro IWP. 

Dieser erläuterte die möglichen Standorte 1.0 / 3.1 / 3.2/4.1 (Anlage 1).

Priorität für den Rat hat eine schnellstmögliche Umsetzung des Neubaus.

Bei der Fläche 1.0 (Holunderweg) handelt es sich um landwirtschaftliche Fläche. Das hier vorliegende Artenschutzgutachten ist mehr als 10 Jahre alt und reicht nicht mehr aus. Für das Gebiet liegt bisher noch keine Festsetzung im FNP vor. Hier wäre der FNP zu ändern und ein B-Plan neu aufzustellen. Das gesamte Verfahren würde nach seiner Einschätzung bis zu 2 Jahre dauern können. Die Fläche Fläche hat darüber hinaus einen ungünstigen Zuschnitt, der besser erst durch einen Arrondierungstausch zu optimieren wäre. 

 

Bei der Planung auf der Fläche 3.1 liegen alle notwendigen Untersuchungen etc. vor. Allerdings müsste auch hier der (gerade erst aufgestellte) Bebauungsplan angepasst werden.  In den Gesprächen mit dem Landkreis wurde deutlich, dass hier leider nicht das von der Verwaltung angestrebte vereinfachte Verfahren möglich sein wird. Lediglich nachteilig bei diesem Standort wäre, dass sich die Entwicklung der Wohnbebauung ein wenig verzögern würde. Es gibt hier zwei Varianten des evtl. Gebäudestandortes. Die eine hat Auswirkung auf die Erschließungsplanung und wäre entsprechend ein wenig komplizierter. (Anlagen 2 und 3) Der Neubau der KiTa am Standort 3.1 bietet die schnellste Möglichkeit der Umsetzung.

 

Die Fläche 3.2 ist - rein städtebaulich betrachtet - wie die Fläche 3.1. zu bewerten. Allerdings müsste hier erst ein Flächennutzungsplan aufgestellt und dann der Bebauungsplan entwickelt werden. Deshalb ist hier mit einer längeren Planungsdauer, ca. 12 Monate, zu rechnen.

 

Überlegungen zum Standort 4.2 werden seitens des Planers und des Landkreises als nicht vorteilhaft angesehen. U.a. ist eine Erschließung nicht gut möglich-

 

Zusammenfassend ist also die Rangfolge der zur Verfügung stehenden Flächen:

1. Fläche 3.1

2. Fläche 3.2

3. Fläche 1.0

 

Bürgermeisterin Heuvelmann machte darauf aufmerksam, dass die Fläche 4.2 bereits nicht mehr mit abgewogen wird.

 

Beigeordneter Pöhler fragte, wie sich die Planung für Bauwillige darstelle. Müssen auch für die Baugrundstücke 9 Monate gewartet werden?

 

Herr Krüger erklärte, man könnte nur einen Teilbereich des verabschiedeten B-Planes ändern, wenn das gewünscht ist. Das gelte im Besonderen für Variante 1, bei der die Erschließungsplanung sich nicht verändern würde.

 

Beigeordneter Gottlöber sagte, da heute Mitglieder des Kirchenvorstands anwesend sind, möchte er eine Frage an diese stellen:

In dem konstruktiven Gespräch vor ca. 4 Wochen hatte die Kirchengemeinde deutlich gemacht, dass sie sich einen 4-zügigen Neubau gut vorstellen kann. Der Rat hat aber für eine „bis zu 6-zügige“ Einrichtung entschieden. Wie ist der heutige Stand?

 

Der stellvertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle wies darauf hin, dass es heute formal nicht um diese Entscheidung geht, sondern ausschließlich um den Aufstellungsbeschluss. Da er bereits angekündigt habe, den TOP für die Öffentlichkeit zu öffnen, schlug er vor, diese Frage im späteren Verlauf klären zu können. Dem wurde allgemein gefolgt.

 

Ratsmitglied Ute Laumann fragte nach dem Verhältnis zwischen Gebäude und Spielplatzfläche. Sie stelle sich die Frage, ob auch Stellplätze eingeplant werden müssen. Zudem warte sie noch auf das Spielplatzkonzept der Gemeinde. Muss hier ggf. ein weiterer Bauplatz für einen Spielplatz weichen oder kann der Spielplatz der Kita für die Öffentlichkeit geöffnet werden?

Die letzte Frage wurde von Herrn Scheckelhoff verneint.

 

Zur räumlichen Gesamtsituation erklärte Herr Krüger, dass Parkplätze mit eingeplant werden müssen. Die reservierte Fläche in der Zeichnung erscheint für alle Erfordernisse realistisch. Das eingezeichnete Gebäude werde heute noch nicht verabschiedet, es dient nur als „Platzhalter“ für Planungen. 

Bei der Betrachtung der städtebaulichen Planung geht es heute hier ausschließlich um die Fläche, die als Grundlage für die weitere Planung dient.

 

 

Ratsmitglied Wiebusch fragte nach einer Einschätzung der Entwicklung des Verkehrsaufkommens. Fachdienstleiter Scheckelhoff schätzte ein, dass es bei 120 Kita-Plätzen zu maximal 120 Mehrfahrten kommen könne, wobei nicht davon auszugehen ist, dass alle Eltern mit dem Auto anfahren.

 

Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann fragte, ob es im Bauleitverfahren noch irgendwo Möglichkeiten gibt, das Verfahren zu beschleunigen.

Herr Krüger erläuterte, dass die Verwaltung und er gegenüber dem Landkreis sehr auf ein vereinfachtes Verfahren gedrängt haben. Lt. Aussage der  Bauaufsichtsbehörde ist dieses aber nicht möglich. Daher ist keine weitere Beschleunigung im Verfahren zu erwarten.

 

Ratsmitglied Micke sagte, dass für ihn die Fläche 1.0 jetzt ganz herausfällt. Für die Fläche 3.1. spricht der zeitliche Aspekt, wenn es den Bauwilligen nicht zu sehr im Wege steht und man 3.2 schnell hinterher planen kann.

Zudem wäre bei der Fläche 3.2. die Kita noch weiter aus Ortskern entfernt. Aufgrund des Zeitraums befürwortet er Fläche  3.1.

 

Ratsmitglied Pöhler bekräftigte dies. Der Druck ist in der Gemeinde schon mehrere Jahre da und wird weiterhin bestehen. Aus den Ausführungen entnimmt er, dass die Planung auf der Fläche 3.1 die schnellste ist, somit würde er sich dafür aussprechen. Zudem müssen die Bauinteressenten nicht unbedingt noch länger warten.

 

Ratsmitglied Winterberg betonte, dass für ihn persönlich die Fläche 1.0 der städtebauliche Favorit ist. Im Wesentlichen kommt aufgrund der zeitlichen Komponente nun eher die Fläche 3.1 in Betracht.

An den Planer gerichtet fragte er, was passiere, wenn bei der konkreten Planung der Kita ein größerer Flächenbedarf sich herausstelle. Kann da noch Fläche „angedockt“ werden?

 

Herr Krüger sagte hierzu, dass spätestens bei der Überplanung der Fläche 3.2 noch eine angrenzende Fläche freigehalten werden könne.

 

Ratsmitglied Wiebusch sprach sich nach wie vor für die Fläche 1.0 aus. Der Rat solle sich für die beste und nicht für die schnellste Lösung entscheiden.

 

Der stellvertretende Ratsvorsitzende Lehmkuhle öffnete die Sitzung für die Öffentlichkeit und wies auf die oben gestellte Frage von Ratsmitglied Gottlöber zur Größe der Kita hin.

 

Hierzu erklärte Pastor Höne, dass der Kirchenvorstand auch den weitergehenden Überlegungen seitens der politischen Gemeinde offen gegenübersteht. Das Grundstück empfahl er so zu wählen, dass es erweiterbar ist.

Er bezog sich auf den Brief des Kirchenvorstands an den Rat, in dem eine 4-zügige Planung genannt wurde. Im Nachgang sind derzeit drei Ü3 und zwei U3 Gruppen gut für den Träger vorstellbar. Insofern kann er mit der Formulierung „bis zu 6-zügig“ gut leben.

Größtes Problem bei der Vergrößerung von Kitas ist der aktuelle Personalmangel an Erzieherinnen auf dem Arbeitsmarkt.

 

Ratsmitglied Micke fragte Pastor Höne, ob dies bereits eine Zusage ist oder ob er „abspringen“ werde, wenn die Gemeinde auf „6-zügig“ geht.

Hierzu antwortete Pastor Höne, dass die kath. Kirchengemeinde die Trägerschaft gerne weiter übernehmen wolle und sich schon deshalb dem nicht verschließen würde.

 

Die Leiterin des Marien-Kindergartens äußerte sich positiv zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fläche 3.1. Diese ist aus ihrer Sicht sehr gut geeignet, auch mit den Kindern „schnell raus“ in der Natur zu sein. Zur Gruppenanzahl wies sie auf die Personalbesetzungsproblematik hin.

 

Die Bürgermeisterin zeigte sich erfreut, dass der Schweger Kirchenvorstand, welcher ehrenamtlich besetzt ist, die Offenheit für diese Planungen mitbringt. Sie regte an, über das Thema Professionalisierung nachzudenken.

 

Ratsmitglied Wiebusch fragte, ob bereits jetzt über die heute vom Planer präsentierten Pläne zur Fläche 3.1 – Variante 1 bzw. Variante 2 abgestimmt werden solle.

 

Die Bürgermeisterin stellte klar, dass dies nicht Bestandteil des heutigen Beschlussvorschlages ist. Heute geht es NUR um den Aufstellungsbeschluss.

 

Der stellvertretende Vorsitzende fragte nach weiterem Diskussionsbedarf. Diesen gab es nicht. Entsprechend verlas er den unveränderten, in der Vorlage formulierten Beschlussvorschlag und stellte diesen zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

1

 


Beschlussvorschlag:

Die Errichtung einer Kindertagesstätte in Schwege soll auf der Fläche 3.1 ermöglicht werden.

Für die Fläche 3.1 wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ gefasst.