Betreff
Radschutzstreifen auf B475 Innerorts - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/124/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der letzten Verkehrsschau wurde über die Führung des Radverkehrs an der Kattenvenner Straße innerorts gesprochen. Die Straßenmeisterei Bad Iburg hält die bestehende Situation für unglücklich.

 

Derzeitige Situation: Führung des Radverkehrs erfolgt gegenläufig links entlang der B475 auf einem zu schmalen kombinierten Rad-Gehweg.

Man wird als Radfahrer auf der Fahrbahn durch den Kreisverkehr (Kreuzung Münsterstraße) geführt und anschließend befindet man sich in Richtung Norden (Richtung Kreuzung Schulstraße) auf der Fahrbahn. Auf der linken Seite ist entgegen der Fahrtrichtung der kombinierte Rad-Gehweg ausgeschildert.

Der Radfahrer wird dort (hinter dem Kreisverkehr) aus Sicht der Straßenmeisterei Bad Iburg allein gelassen und gezwungen die Fahrbahn zu kreuzen um dann auf einem zu schmalen kombinierten gegenläufigen Rad-Gehweg Richtung Norden zu fahren.

 

Als Lösung der Situation würde sich im ersten Bereich (zwischen Kreisverkehr und Kreuzung Schulstraße/Alte Poststraße) ein Rad-Schutzstreifen anbieten, welcher es dem Radfahrer ermöglichen würde, ungehindert Richtung Norden zu fahren.

Dieses würde das Problem des gezwungenen Querens sowie des gegenläufigen Fahrens auf dem kombinierten Rad-Gehweg lösen und es dem Radfahrer ermöglichen, gesichert bis zur alten Poststraße zu fahren.

Anschließend würde theoretisch die Möglichkeit bestehen den Radfahrer auf dem vorhandenen kombinierten Rad-Gehweg mit Hochbord bis zur Kreuzung Nordstraße zu führen. Dort wäre dann eine gesicherte Querung über die dort befindliche Lichtsignalanlage möglich. 

Als deutliches Pro wird die rechtsseitige Führung des Radverkehrs in Richtung Ortsausgang gesehen. Zudem sind dann Begegnungen von Radfahrern auf der linken Seite nicht mehr zu befürchten. Diese Gefahrenstelle würde hierdurch entschärft werden. Auch die Querung bei der Schule ist durch die dort befindliche Lichtsignalanlage gefahrenlos möglich.

 

Zudem wäre es in einem zweiten Schritt möglich, den Radschutzstreifen von der Kreuzung Schulstraße / Alte Poststraße bis zur Lichtsignalanlage Kreuzung Nordstraße zu ziehen. Diese Maßnahmen könnten realisiert werden, wenn die Markierung in diesem Straßenabschnitt erneuert werden muss.

 

Die Breiten der B475 von durchschnittlich 7 m würden beides zulassen. Die Verkehrsbelastung (DTV) von 3600 Fahrzeugen in 24 Stunden liegen für eine Bundesstraße in einem sehr geringen Bereich. Der Radfahrkomfort würde erheblich steigen.

 

Die Straßenmeisterei Bad Iburg würde die Markierungsarbeiten als Straßenbaulastträger selbst vornehmen, das Meinungsbild der Gemeinde zu diesem Vorschlag ist ihnen in diesem Zusammenhang allerdings wichtig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Vorschlag der Straßenmeisterei Bad Iburg auf Einrichtung von Radschutzstreifen auf der Kattenvenner Straße (B 475 innerorts) wird unterstützt.