Betreff
Gemeinsame Kläranlage Glandorf/Bad Laer; Erlass einer Satzung der Abwasserentsorgung - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/127/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vorvereinbarung vom 22.12.2020 haben die Gemeinden Glandorf und Bad Laer die Absicht erklärt, künftig ihr Schmutzwasser gemeinsam in er Kläranlage der „Abwasserentsorgung Glandorf GmbH“ (AGG, Eigenbetrieb der Gemeinde Glandorf) reinigen zu lassen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass die Gemeinde Bad Laer mit einem noch zu erwerbenden Geschäftsanteil von 50 % in die AGG eintritt.

 

Dadurch wird eine neue Firma mit dem Namen „Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH“ gegründet, wofür der Erlass einer neuen Satzung (Gesellschaftsvertrag) erforderlich wird.

 

In dieser Satzung werden insbesondere Einzelheiten

 

-       zu den Beteiligungsverhältnissen (je 50%) sowie

-       zum Vorschlagsrecht der Gesellschafter (Gemeinden Glandorf und Bad Laer) zur Bestellung des Geschäftsführers

-       und dessen Befugnissen

 

geregelt. Außerdem wird festgelegt, dass derzeit auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden soll.

 

Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Satzungsentwurf, der bereits im Vorfeld in einer Sitzung des verfahrensbegleitenden Arbeitskreises, bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen beider Gemeinden, vorgestellt und besprochen wurde.

 

Zur näheren Erörterung sowie für Rückfragen stehen Rechtsanwalt Hensel (Sozietät Wolter-Hoppenberg) und Herr Wolff (K+W Wirtschaftsberatung GmbH) während des gemeinsamen Sitzungsteiles der beiden gemeindlichen Finanzausschusses zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.