Betreff
Hauptsatzung der Gemeinde Glandorf – Neubeschlussfassung aufgrund der Umstellung des Landkreis Osnabrück auf das elektronische „Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück“ – Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/148/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hintergrund: Der Landkreis Osnabrück plant die Umstellung auf ein elektronisches Amtsblatt zum 01.01.2023.

 

Zur landkreisweiten Umsetzung wurde die Vorgehensweise in Bürgermeisterkonferenz (BMK) am 07.07.2022 beraten. Dort wurde verabredet, das Amtsblatt zum 01.01.2023 von einer Papierausgabe in ein elektronisches Amtsblatt umzustellen.

 

In der BMK wurde folgender Zeitplan wurde für umsetzbar befunden und vereinbart:

1. Beschlussfassung des Kreistages am 10.10.2022

2. Beschlussfassung der Räte der Kommunen nach Beschluss des Kreistages in der

    Zeit vom 11.10.2022 bis zum 12.12.2022 (damit 3. zeitlich erreicht werden kann)

3. Veröffentlichung der geänderten Hauptsatzungen der Kommunen und des

    Landkreises in der Amtsblattausgabe Nr. 24 am 31.12.2022 (Abgabefrist: 

   13.12.2022)

 

Vorab wurde die Vorgehensweise seitens des Landkreises rechtlich überprüft. Um bei allen Gemeinden eine wirklich rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten, wurde seitens des Landkreises Osnabrück in der Anlage zum Schreiben vom 15.07.2022 folgender Hinweis an die Gemeinden gegeben:

 

„Bei der Beschlussfassung ist darauf zu achten, dass nicht nur die oben genannten zu verändernden Paragraphen beschlossen werden, sondern auch die bisherigen sonstigen Paragraphen der gesamten Hauptsatzung noch einmal neu beschlossen werden, so dass sich aus dem Beschluss wieder eine komplette Hauptsatzung ergibt.“

 

Das Schreiben des Landkreises Osnabrück nebst Anlage liegt der Vorlage als Anlage 1 und Anlage 2 bei.

 

Somit besteht für alle Gemeinden des Landkreises Osnabrück die Notwendigkeit, die Hauptsatzung im Jahr 2022 vollständig neu zu beschließen.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen beruhen ausschließlich auf dem o.a. Sachverhalt und betreffen inhaltlich den § 6 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen.

 

Neufassung: (Textänderungen farblich markiert)

 

§ 6 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

(1)    Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Glandorf werden – soweit durch Rechtsvorschrift nichts anders bestimmt ist – im elektronischen „Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück“ verkündet bzw. veröffentlicht und/oder im Internet unter der Adresse www.glandorf.de verkündet bzw. bekanntgemacht.

Das elektronische Amtsblatt wird auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/amtsblaetter und der Angabe des Bereitstellungsdatums veröffentlicht..

 

Vergleich: Text in der derzeit gültigen Fassung vom 13.03.2019

 

§ 6 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

(1)     Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück und/oder im Internet unter der Adresse www.glandorf.de verkündet bzw. bekanntgemacht.

 

Da keine weiteren Änderungen vorgeschlagen werden, wird auf die Erstellung einer Synopse verzichtet.

 

Diese Hauptsatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

 

Der Entwurf der neu zu beschließenden Hauptsatzung liegt der Vorlage als Anlage 3 bei. Die Änderungen gegenüber der derzeit gültigen Hauptsatzung sind dort farblich markiert. 


Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.