Sachverhalt:
Historie:
Die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden über
die Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz wurde im Jahr 2017 neu
gefasst.
Der Rat der Gemeinde Glandorf hat in der Sitzung vom
17.10.2017 der Bürgermeisterin die Ermächtigung erteilt, diese Vereinbarung
für die Gemeinde Glandorf zu unterzeichnen (Vorlage
01/119/2017). Nach Umsetzung trat die Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2017
in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022.
Der Landkreis Osnabrück hat in seinem
Schreiben (Eingang 08.11.2022) nunmehr die Neufassung der Vereinbarung der
Gemeinde Glandorf zukommen lassen (Anlage
1 und Anlage 2).
Diese Vereinbarung soll mit Wirkung
vom 01.01.2023 in Kraft treten und gilt für fünf Jahre bis zum 31.12.2027.
Zuvor wurde zwischen dem Landkreis
Osnabrück und den Vertretern der Bürgermeisterkonferenz eine aktualisierte
Vereinbarung ausgehandelt. In dem Entwurfsexemplar (Anlage 3) sind die Änderungen gegenüber der vorhergehenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung markiert, so dass die Änderungen leichter
nachvollziehbar sind.
Die wichtigen Sachverhalte der neuen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab 2023 sind im Folgenden aufgeführt:
1)
Budget Landkreis Osnabrück
Das Budget des Landkreises Osnabrück für die Sachkostenerstattung für
2023 wird erhöht und neu auf 8.800.000 €
festgesetzt. Dieses Budget stellt die finanzielle Verteilmasse für die
Gemeinden dar.
2)
Anpassungsfaktor:
Ab dem Jahr 2024 wird das jeweilige Vorjahresbudget jährlich um einen
Faktor angepasst. Der Faktor ist der Durchschnittswert
des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes für
Deutschland auf der Basis 2015 = 100 der dem Abrechnungsjahr jeweils
vorhergehenden 3 Jahre (Jahresindex). Es zählt hierbei der
Verbraucherpreisindex insgesamt für Deutschland. (Die Vereinbarung 2017 enthielt die Vereinbarung, das Budget des
Landkreises um 1% jährlich ansteigen zu lassen.)
Auswirkung: Es findet jetzt eine realistischere
Anpassung aufgrund der tatsächlichen Preis- und Wertentwicklungen statt.
3)
Die Kreisschulbaukasse ruht weiterhin
(unverändert).
4)
Einzelfördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw.
Schulsanierungen werden nicht
durchgeführt. (unverändert)
5)
Als
eine finanzielle Kompensation
beteiligt sich der Landkreis an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw.
-setzung der Schulgebäude im Sekundarbereich I der Gemeinden mit einem Pro- Schüler-Betrag in Höhe von 104,00 €.
(In der vorhergehenden
Vereinbarung war dies als „Aufwandsbeteiligung des Landkreises für
Gebäudeinstandhaltung“ formuliert.)
6)
Der Pro-Schüler-Betrag wird ab dem Jahr
2024 jährlich um den Faktor nach § 1 Abs. 2 der Vereinbarung angepasst. Dieser Sonderzuschlag wird
zusätzlich zu dem in § 1 geregelten Budget gezahlt.
Beispielrechnung für die Gemeinde Glandorf auf Basis des Budgets
2023 des Landkreises Osnabrück:
Schulsachkosten Anteil Glandorf
Bei konstanter Schülerzahl von 281
ergibt sich rechnerisch ein Betrag in Höhe von 264.441 €, dies ist eine
Steigerung von 62.330 € gegenüber 2022.
Finanzielle Kompensation bei
Aufwendungen für Instandhaltung
Bei konstanter Schülerzahl ergibt
sich bei einem pro-Kopf-Betrag in Höhe von 104 € rechnerisch ein Betrag in Höhe
von 29.224 €, dies ist eine Steigerung von 1.082 € gegenüber 2022.
Durch die jährlichen Veränderungen
der Gesamt-Schülerzahl im Landkreis Osnabrück und der Schülerzahl der
Oberschule der Gemeinde Glandorf wird die tatsächliche Veränderung auch bereits
im ersten Jahr höher oder niedriger ausfallen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Glandorf schließt mit dem Landkreis Osnabrück
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sachkostenerstattung nach § 118
Nds. Schulgesetz für die kommenden fünf Jahre ab dem 01.01.2023 ab.