Betreff
Schulsachkostenbeteiligung durch den Landkreis Osnabrück ab 2023 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/171/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Historie:

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden über die Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz wurde im Jahr 2017 neu gefasst.

 

 

Der Rat der Gemeinde Glandorf hat in der Sitzung vom 17.10.2017 der Bürgermeisterin die Ermächtigung erteilt, diese Vereinbarung für die Gemeinde Glandorf zu unterzeichnen (Vorlage 01/119/2017). Nach Umsetzung trat die Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022.

 

Der Landkreis Osnabrück hat in seinem Schreiben (Eingang 08.11.2022) nunmehr die Neufassung der Vereinbarung der Gemeinde Glandorf zukommen lassen (Anlage 1 und Anlage 2).

 

Diese Vereinbarung soll mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft treten und gilt für fünf Jahre bis zum 31.12.2027.

 

Zuvor wurde zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Vertretern der Bürgermeisterkonferenz eine aktualisierte Vereinbarung ausgehandelt. In dem Entwurfsexemplar (Anlage 3) sind die Änderungen gegenüber der vorhergehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung markiert, so dass die Änderungen leichter nachvollziehbar sind.

 

Die wichtigen Sachverhalte der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab 2023 sind im Folgenden aufgeführt:

 

1)      Budget Landkreis Osnabrück

Das Budget des Landkreises Osnabrück für die Sachkostenerstattung für 2023 wird erhöht und neu auf 8.800.000 € festgesetzt. Dieses Budget stellt die finanzielle Verteilmasse für die Gemeinden dar.

 

2)      Anpassungsfaktor:

 

Ab dem Jahr 2024 wird das jeweilige Vorjahresbudget jährlich um einen Faktor angepasst. Der Faktor ist der Durchschnittswert des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes für Deutschland auf der Basis 2015 = 100 der dem Abrechnungsjahr jeweils vorhergehenden 3 Jahre (Jahresindex). Es zählt hierbei der Verbraucherpreisindex insgesamt für Deutschland. (Die Vereinbarung 2017 enthielt die Vereinbarung, das Budget des Landkreises um 1% jährlich ansteigen zu lassen.)

 

Auswirkung: Es findet jetzt eine realistischere Anpassung aufgrund der tatsächlichen Preis- und Wertentwicklungen statt.

 

3)      Die Kreisschulbaukasse ruht weiterhin (unverändert).

 

4)      Einzelfördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen werden nicht durchgeführt. (unverändert)

 

5)      Als eine finanzielle Kompensation beteiligt sich der Landkreis an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung der Schulgebäude im Sekundarbereich I der Gemeinden mit einem Pro- Schüler-Betrag in Höhe von 104,00 €.

 

(In der vorhergehenden Vereinbarung war dies als „Aufwandsbeteiligung des Landkreises für Gebäudeinstandhaltung“ formuliert.)

 

6)      Der Pro-Schüler-Betrag wird ab dem Jahr 2024 jährlich um den Faktor nach § 1 Abs. 2 der Vereinbarung angepasst. Dieser Sonderzuschlag wird zusätzlich zu dem in § 1 geregelten Budget gezahlt.

 

 

 

Beispielrechnung für die Gemeinde Glandorf auf Basis des Budgets 2023 des Landkreises Osnabrück:

 

 

Schulsachkosten Anteil Glandorf

Bei konstanter Schülerzahl von 281 ergibt sich rechnerisch ein Betrag in Höhe von 264.441 €, dies ist eine Steigerung von 62.330 € gegenüber 2022.

 

Finanzielle Kompensation bei Aufwendungen für Instandhaltung

Bei konstanter Schülerzahl ergibt sich bei einem pro-Kopf-Betrag in Höhe von 104 € rechnerisch ein Betrag in Höhe von 29.224 €, dies ist eine Steigerung von 1.082 € gegenüber 2022.

 

Durch die jährlichen Veränderungen der Gesamt-Schülerzahl im Landkreis Osnabrück und der Schülerzahl der Oberschule der Gemeinde Glandorf wird die tatsächliche Veränderung auch bereits im ersten Jahr höher oder niedriger ausfallen. 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf schließt mit dem Landkreis Osnabrück eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz für die kommenden fünf Jahre ab dem 01.01.2023 ab.