Betreff
Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit im Jahr 2023 - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/176/2022
Aktenzeichen
371-04:2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Organisationen in der Gemeinde Glandorf ist ein Gesamtförderbetrag in Höhe von 12.000,00 €, mindestens aber 5,50 €/Kind, festgelegt.

 

In der beigefügten Aufstellung sind die von den Organisationen bis zum 01.10.2022 gemeldeten und anzuerkennenden Zahlen der Mitglieder unter 18 Jahren aufgeführt.

 

Der Bürgerschützenverein Sudendorf-Schierloh hat in seinem Antrag erwähnt, dass auch ein Senior am Schießsport teilnimmt. In der Vergangenheit hat außer der „action365“ keine Organisation für die Seniorenarbeit einen Zuschuss beantragt.

Der Senior ist somit in die Berechnung des Zuschusses für die Jugendarbeit aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes mit eingeflossen.

 

Es errechnet sich somit pro Kind/Senior ein Förderbetrag von ca. 9,49 €. Die 12.000,00 € wurden auf die antragstellenden Organisationen verteilt.

 

 

 

Mit Antrag vom 29.09.2022 bittet die „action365“ auf Übertrag des im Jahr 2020 gezahlten (Zuschusshöhe 500,00 €) und nicht ausgenutzten Zuschussbetrages ins Jahr 2023.

 

Die „action365“ erhält auf Antrag jährlich einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €, der im Folgejahr unter Vorlage der entsprechenden Belege nach Programmdurchführung abgerechnet wird. Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie ist der Zuschuss-betrag aus dem Jahr 2020 nach vorheriger Antragstellung in die Jahr 2021 und 2022 übertragen worden.


Beschlussvorschlag:

Die Zahlung der Förderbeträge je Organisation für das Jahr 2023 erfolgt entsprechend der vorliegenden Berechnung vom 27.10.2022.

Der für das Jahr 2020 bewilligte Zuschuss an die „action 365“ in Höhe von 500,00 € wird in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.