Betreff
Planung von Freiflächen PV Anlagen im Gemeindegebiet - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/228/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Thema Errichtung von Freiflächen Photovoltaik Anlagen und Agri PV Anlagen bekommt aufgrund der Energiekrise eine immer größer werdende Dynamik. Auch in Glandorf wurden erste Ideen von Flächeneigentümern an die Gemeinde herangetragen.

 

Im Gegensatz zur Planung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen, welche auf Ebene des regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises behandelt wird, ist das Thema Freiflächen PV auf kommunaler Ebene über die Bauleitplanung zu behandeln.

 

Aus kommunaler Sicht und auch aus Sicht der Landwirtschaftsverbände

ist es zielführend, ein gesamtes Konzept oder Kriterien zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Gemeinde Glandorf aufzustellen.

 

Eine Analyse, welche Flächen sich für Freiflächen PV Anlagen im Gemeindegebiet eignen, kann die Grundlage für eine anschließende Änderung des Flächennutzungsplanes und entsprechende Aufstellung von Bebauungsplänen bilden.

 

Dadurch haben auch die Grundstückseigentümer die Sicherheit, dass auf ihrem Grund Freiflächen-Photovoltaik politisch gewünscht ist und die Möglichkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht. Sollte kein Konzept vorliegen ist davon auszugehen, dass in sogenannter Salamitaktik Grundstückseigentümer auf die Gemeinde mit der Bitte zukommen, die planungsrechtlichen Grundlagen für Freiflächen-Photovoltaik zu schaffen. So müsste für jede Fläche einzeln geprüft werden, ob Freiflächen-Photovoltaik an angefragter Stelle möglich und sinnvoll ist und anschließend mehrere Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchgeführt werden.

 

Da der Landkreis nicht in die Hoheitsaufgaben der Gemeinden eingreifen möchte sieht der Landkreis es nicht als seine Aufgabe an, die Standortauswahl von Photovoltaik-Freiflächenanlagen landkreisweit zu reglementieren. Lediglich soll in das neue Regionale Raumordnungsprogramm das Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft – aufgrund hohen Ertragspotenzials – und das Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft –a uf Grund besonderer Funktionen – mit aufgenommen werden.

In diesen Gebieten soll Freiflächen-Photovoltaik ausgeschlossen werden. Auf Basis der bisherigen Entwürfe zur Neuaufstellung des RROP wird der Landkreis die Layer den Kommunen zur Verfügung stellen, um zu analysieren, welche Flächen planerisch für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst eine gemeindeweite Analyse der potentiellen Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Auftrag zu geben.

 

Hierdurch wird zunächst ermittelt, ob und welche potentiellen Flächen im Gemeindegebiet vorhanden sind. Danach kann konkret darauf eingegangen werden, wie anschließend das Thema in der Gemeinde behandelt wird. So haben andere Kommunen beispielsweise Kriterien und Richtlinien für den Umgang mit Freiflächen- PV-Anlagen erarbeitet. Als Beispiel ist der Kriterienkatalog der Stadt Walsrode beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Analyse zur Ermittlung der potentiellen Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen durchzuführen.