Betreff
Geprüfter Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf für das Jahr 2015 und Entlastung der Werkleiterin - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/062/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde unter TOP 5 in der Sitzung des Finanz- und Feuerwehrausschusses vom 23.11.2016 durch Herrn Dr. Averdiek-Bolwin von der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Klein & Mönstermann GmbH vorgestellt. Die Sitzungsvorlage mit den Einzelbilanzen sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Präsentation sind im Ratsinfo hinterlegt. Die am 23.11.2016 noch mit Status „Entwurf“ vorgestellten Zahlen wurden nicht mehr verändert. Aus Transparenzgründen ist diese Anlage mit den Bilanzen und G+V nochmals dieser Vorlage beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2015 ist für die Ratsmitglieder vorab im Rathaus einzusehen. Nach Ratsbeschluss und Bekanntmachung wird der dann festgestellte Jahresabschluss 2015 im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

 

Dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, wurde mit Datum vom 10.05.2017 der Feststellungsvermerk durch das Kommunalprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erteilt. Ergänzende Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes sind nicht erfolgt.

 

Nach § 33 EigBetrVO Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des Feststellungsvermerkes

 

·         den Jahresbericht 2015 und den Lagebericht festzustellen,

·         über die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2015 sowie

·         über die Behandlung der Jahresergebnisse in den jeweiligen Betriebszweigen

 

zu beschließen.

 

Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 34 EigBetrVO  bekanntzumachen.

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der mit Feststellungsvermerk vom 10.05.2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück als Kommunalprüfungsamt versehene Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 60.772,81 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.

4.       Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 52.777,95 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und dem Verlustvortrag zugeführt werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 64.625,74 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von -299.606,81 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung durch den Gemeindehaushalt abgedeckt werden.