Sachverhalt:

 

Ergänzungsvorlage Stand 20.02.2023

 

Die Ergänzungsvorlage wurde inhaltlich gegenüber der Ursprungsvorlage 02/218/1 nicht geändert. Die mit Zahlen konkretisierten Vorschläge sind in der Anlage 2 – Stand 20.02.2022 zu finden. Dieser Stand stellt einen Zwischenstand dar und ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die Anlage vor dem kommenden VA am 28.02.2023 nochmals überarbeitet zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ursprungsvorlage (Text unverändert)

 

in Vorbereitung auf die Beratungen zum Erstentwurf des Haushaltsplans 2023 schlägt die Verwaltung eine Betrachtung folgender Sachverhalte vor und wird diese in der Sitzung noch weiter ausführen:

 

Ertragsseite:

 

  • Gewerbesteuerwartung (Mengenanpassung)

 

  • Gewerbesteuerhebesatz (Preisanpassung)

 

  • Grundsteuerhebesatz A/B (Preisanpassung)

 

  • Auswirkungen kommunaler Finanzausgleich Ertragsseite
  • (durch Änderungen bei der Planung der o.a. Steuern)

 

  • Einplanung Sonderzuwendung Bund (Ukraine-Mittel) 24.100 €

 

  • Beiträge Straßenausbau Prozessionsweg
  • Erschließungsbeiträge Neubaugebiet (Realisierung Veräußerungen 2023)

 

  • Einbeziehung Veräußerung Grundstück im zentralen Bereich (ca. 200 T€)

 

  • Überprüfung aller Einnahmepositionen durch Verwaltung

 

 

Aufwandsseite:

 

  • Freiwillige Leistungen der Gemeinde:

·         Förderprogramme (Volumen ca. 105 T€)

·         Zuschüsse an Dritte

 

 

  • Hallen-Garten-Bad

·         Energiekosten Detailprüfung

·         Instandhaltungsprogramm 2023 Überprüfung

 

 

·         Überprüfung Ansätze Instandhaltung Infrastruktur (Verwaltung)

·         Überprüfung Ansätze aller Sachkosten (Verwaltung)

 

  • Auswirkungen kommunaler Finanzausgleich Aufwandseite

(Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen

(durch Änderungen bei der Planung der o.a. Steuern)

 

  • Höhe Kreisumlagesatz? – nicht direkt beeinflussbar (Landkreistag)

 

 

Ergebnis:

 

Die Überschussrücklage beträgt derzeit 1,3 Mio. € Darin ist das Jahr 2022 Ist = Plan eingerechnet. Diese kann nicht im Haushaltplan 2023 als Zahl „ausgewiesen“ werden.

Dennoch kann die Überschussrücklage zur Verbesserung des Fehlbetrages herangezogen werden.

 

 

Finanzhaushalt – Investitionen

Einfluss auf Ergebnishaushalt in Folgejahren

 

Neuinvestitionen beeinflussen nicht unmittelbar im Jahr der Veranschlagung das Jahresergebnis des Haushalts, jedoch künftige Ergebnisse werden beeinflusst durch:

 

  • Abschreibungen (nach Fertigstellung in den Folgejahren)
  • Zinsen (aufgrund Kreditfinanzierung)
  • Gebäudeunterhaltung
  • Betriebskosten (insbesondere Kita Einrichtungen)

 

 

 

Risiko:

 

Bei hohen Defiziten (insbesondere dauerhaft) ist die Gemeinde Glandorf verpflichtet, künftig ein Haushalssicherungskonzept aufzustellen. In diesem Fall sind zukünftig freiwillige Leistungen kaum noch möglich.


Beschlussvorschlag:

Vorlage dient der Vorberatung