Betreff
Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Glandorf; Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/064/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Glandorf beabsichtigt im nächsten Jahr für die Ortsfeuerwehr Glandorf eine Ersatzbeschaffung für das LF 16. Vorgesehen ist die Anschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges (HLF) 20 Logistik. Die Lieferzeit eines solchen Fahrzeuges liegt bei ca. 18 Monaten.

 

Entsprechend der Agenda 2030 ist eine Ersatzbeschaffung für das Jahr 2018 vorgesehen. Das LF 16 ist dann 32 Jahre alt.

 

Neben ersten Informationsgesprächen im vergangenen Jahr hat zuletzt am 18.04.2017 ein aufschlussreiches Gespräch im Feuerwehrgerätehaus Glandorf stattgefunden, an dem die Führung der Feuerwehr, Herr Janböke von der Firma Schlingmann, Ratsmitglieder aller Fraktionen, Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann und Herr Gerding von der Verwaltung vertreten waren.

 

Herr Janböke wies eingangs nochmals auf die Nachteile der künftig vorgeschriebenen Euro 6-Norm hin und plädierte dafür, sich im Interesse der Feuerwehr noch für ein Fahrzeug mit Euro 5-Norm zu entscheiden, dessen Herstellung derzeit quasi nur noch von MAN bis Ende 2018 garantiert wird. Neben technischen Vorteilen ist das Fahrgestell eines Euro 5-Fahrzeuges auch ca. 10.000,00 € günstiger.

Nach Vorstellung des möglichen Fahrzeugaufbaues erklärte er, dass die Firma Schlingmann in absehbarer Zeit ein HLF 20 Logistik bauen und zunächst als Vorführfahrzeug nutzen werde. Dies könnte zu gegebener Zeit kostengünstig von der Gemeinde Glandorf erworben werden, wohl aber nur entsprechend einem vorherigen Ausschreibungsverfahren mit Nebenangebot.

 

Herr Gerding erklärte darauf hin, dass der gemäß Vergabeverordnung vorliegende Schwellenwert für Lieferungen und Leistungen in Höhe von 200.000,00 € überschritten wird und daher ein öffentliches und sogar europaweites Ausschreibungsverfahren zwingend durchzuführen ist. 

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes schlägt die Verwaltung vor, im Falle einer positiven Grundsatzentscheidung bzgl. einer Anschaffung in 2018 das Ausschreibungsverfahren durch die KWL durchführen zu lassen. An die KWL wäre eine Provision von grundsätzlich 3% des Nettopreises zzgl. MwSt., höchstens jedoch 5.000,00 € zzgl. MwSt. (z. Zt. insgesamt 5.950,00 €) abzuführen, was aber letztlich kein Preisnachteil sein muss.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes im Rahmen eines zu schließenden Vermittlungsvertrages zu beauftragen, das Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren zur Lieferung eines Hilfeleistungsfahrzeuges (HLF) 20 Logistik für die Ortsfeuerwehr Glandorf durchzuführen. Die Ausschreibung soll Fahrzeuge sowohl mit Euro 5-Norm als auch Euro 6-Norm beinhalten. Ebenso soll in der Ausschreibung als Nebenangebot auch eine Angebotsabgabe für ein Vorführfahrzeug ermöglicht werden.