Sachverhalt:
Die
Freiwillige Feuerwehr Glandorf beabsichtigt im nächsten Jahr für die
Ortsfeuerwehr Glandorf eine Ersatzbeschaffung für das LF 16. Vorgesehen ist die
Anschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges (HLF) 20 Logistik. Die Lieferzeit
eines solchen Fahrzeuges liegt bei ca. 18 Monaten.
Entsprechend
der Agenda 2030 ist eine Ersatzbeschaffung für das Jahr 2018 vorgesehen. Das LF
16 ist dann 32 Jahre alt.
Neben
ersten Informationsgesprächen im vergangenen Jahr hat zuletzt am 18.04.2017 ein
aufschlussreiches Gespräch im Feuerwehrgerätehaus Glandorf stattgefunden, an
dem die Führung der Feuerwehr, Herr Janböke von der Firma Schlingmann,
Ratsmitglieder aller Fraktionen, Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann und Herr
Gerding von der Verwaltung vertreten waren.
Herr
Janböke wies eingangs nochmals auf die Nachteile der künftig vorgeschriebenen
Euro 6-Norm hin und plädierte dafür, sich im Interesse der Feuerwehr noch für
ein Fahrzeug mit Euro 5-Norm zu entscheiden, dessen Herstellung derzeit quasi
nur noch von MAN bis Ende 2018 garantiert wird. Neben technischen Vorteilen ist
das Fahrgestell eines Euro 5-Fahrzeuges auch ca. 10.000,00 € günstiger.
Nach
Vorstellung des möglichen Fahrzeugaufbaues erklärte er, dass die Firma
Schlingmann in absehbarer Zeit ein HLF 20 Logistik bauen und zunächst als
Vorführfahrzeug nutzen werde. Dies könnte zu gegebener Zeit kostengünstig von
der Gemeinde Glandorf erworben werden, wohl aber nur entsprechend einem
vorherigen Ausschreibungsverfahren mit Nebenangebot.
Herr
Gerding erklärte darauf hin, dass der gemäß Vergabeverordnung vorliegende
Schwellenwert für Lieferungen und Leistungen in Höhe von 200.000,00 € überschritten
wird und daher ein öffentliches und sogar europaweites Ausschreibungsverfahren
zwingend durchzuführen ist.
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der
Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) des Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebundes schlägt die Verwaltung vor, im Falle einer positiven
Grundsatzentscheidung bzgl. einer Anschaffung in 2018 das
Ausschreibungsverfahren durch die KWL durchführen zu lassen. An die KWL wäre
eine Provision von grundsätzlich 3% des Nettopreises zzgl. MwSt., höchstens
jedoch 5.000,00 € zzgl. MwSt. (z. Zt. insgesamt 5.950,00 €) abzuführen, was
aber letztlich kein Preisnachteil sein muss.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes im Rahmen eines zu schließenden Vermittlungsvertrages zu beauftragen, das Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren zur Lieferung eines Hilfeleistungsfahrzeuges (HLF) 20 Logistik für die Ortsfeuerwehr Glandorf durchzuführen. Die Ausschreibung soll Fahrzeuge sowohl mit Euro 5-Norm als auch Euro 6-Norm beinhalten. Ebenso soll in der Ausschreibung als Nebenangebot auch eine Angebotsabgabe für ein Vorführfahrzeug ermöglicht werden.