Betreff
Schulsachkostenabschläge durch den Landkreis Osnabrück ab 2023 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/247/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits mehrfach berichtet ist es bis dato noch nicht zu einer Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Schulsachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz mit dem Landkreis Osnabrück gekommen, da zuvor noch eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsamt des Landkreises erfolgen sollte. Unabhängig davon haben sich die Kommunen und der Landkreis Osnabrück darauf verständigt, zunächst eine Vereinbarung zur Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Schulsachkostenerstattung abzuschließen. Diese Vereinbarung ist der Beschluss-vorlage beigefügt. Ziel der Abschlagsvereinbarung ist, die Liquidität der Gemeinden zur Zahlung für die laufenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen zu gewährleisten.

Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz wurde mit der Verwaltungsspitze des Land-kreises vereinbart, den Abschluss der Abschlagsvereinbarung sowohl den Räten in den Kommunen als auch dem Kreistag vorzuschlagen. Auf Kreisseite ist eine Beschlussfassung im nächsten Kreistag am 20.03.2023 beabsichtigt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auch für die Gemeinde Glandorf in der Ratssitzung am 08.03.2023 die Abschlagsvereinbarung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf schließt mit dem Landkreis Osnabrück die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zahlung von Sachkostenabschläge auf die Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz ab.