Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Thema Wohngeld - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/290/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Wohngeldgesetzes liegt nach § 7 Abs. 1 S. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Gesundheit und Soziales (ZustVO-GuS) für die kreisangehörigen Gemeinden beim Landkreis Osnabrück. Der Landkreis hat den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zuletzt durch Verordnung vom 26.11.1981 die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.

Durch den Abschluss einer Heranziehungsvereinbarung (s. Anlage) soll sichergestellt werden, dass weiterhin die Aufgaben vor Ort nach dem Wohngeldgesetz durch die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden umgesetzt werden.

Die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden werden mit der Heranziehung verantwortlicher Aufgabenträger.


Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Heranziehungsvereinbarung zur Durchführung der dem Landkreis Osnabrück obliegenden Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) durch die  kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden wird abgeschlossen.