Betreff
Einführung eines Arbeitgeberzuschusses zu ÖPNV-Abo-Tickets für Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/314/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

ÖPNV-Abo- bzw. Jobtickets für Mitarbeitende sind bereits seit vielen Jahren am Markt verfügbar. Mit Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023, das auch als Jobticket erworben werden kann, hat die Nutzung dieser Möglichkeit nochmal deutlich an Attraktivität gewonnen.

 

Rechtsgrundlagen Arbeitgeberzuschuss

 

Während angebotsseitig die Bereitstellung eines ÖPNV-Abo-Tickets (z.B. als Job-ticket auf Grundlage des Deutschlandtickets) auch für Behörden und Verwaltungen möglich ist, kann ein Zuschuss an Mitarbeitende durch einen kommunalen Arbeit-geber wie die Gemeinde Glandorf für diesen Zweck nur auf Basis einer ent-sprechenden Rechtsgrundlage geleistet werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass für TVöD-Beschäftigte, verbeamtete Mit-arbeitende, Nachwuchskräfte (z.B. Auszubildende) und weitere Beschäftigten-gruppen unterschiedliche rechtliche Grundlagen zur Anwendung kommen.

 

TVöD-Beschäftigte

Der Kommunale Arbeitgeberverband Niedersachen (KAV) hat am 12.05.2023 mit-geteilt, dass das KAV-Präsidium am 11.05.2023 eine Änderung im Hinblick auf die

allgemein zugelassenen übertariflichen Leistungen beschlossen hat. Danach kann ab Juni 2023 an kommunal Beschäftigte übertariflich ein Zuschuss für Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs in Höhe von bis zu 20 EUR monatlich gezahlt werden. Der Zuschuss kann generell für ÖPNV-Leistungen genutzt werden und ist nicht beschränkt auf Jobtickets oder das Deutschlandticket als Jobticket. KAV-Mitglieder (wie die Gemeinde Glandorf) können somit ab Juni 2023 über die Gewährung einer solchen übertariflichen Leistung eigenständig eine Entscheidung vor Ort treffen und diese neue Möglichkeit umsetzen.

Zu berücksichtigen ist, dass gemäß KAV „ein Teil der Kosten“ mittels Zuschuss durch den Arbeitgeber übernommen werden darf. Die kostenlose vollumfängliche Über-lassung eines Monatstickets sei nach Aussage des KAV nicht intendiert. Je nach Preismodell des ÖPNVAbo-Tickets ist demnach zu beachten, dass Mitarbeitende einen Eigenanteil leisten müssen.

Für die nächsten Wochen hat der KAV ein zusätzliches Rundschreiben mit weiteren

Erläuterungen angekündigt, dessen Inhalt bei der Umsetzung in der Gemeinde-verwaltung zu beachten ist.

 

Verbeamtete Mitarbeitende

Eine unmittelbar anwendbare Rechtsgrundlage für einen Arbeitgeberzuschuss zu ÖPNVLeistungen an kommunale Beamtinnen und Beamte ist derzeit nicht gegeben. Gemäß § 20 Absatz 5 Satz 1 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) dürfen Kommunen ihren Beamtinnen und Beamte sonstige Geldzuwendungen nur nach den für Landesbeamtinnen und Landesbeamten geltenden Bestimmungen gewähren (sog. Angleichungspflicht).

Entsprechende Regelungen für Landesbeamtinnen und -beamte im Hinblick auf einen Arbeitgeberzuschuss zu ÖPNV-Leistungen sind bis dato nicht existent. Allerdings soll nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung das Nds. Innenministerium von der in § 20 Absatz 3 Satz 3 NBesG benannten Ermächtigung wohl Gebrauch machen wollen und im Einvernehmen mit dem Nds. Finanzministerium eine ent-sprechende Verordnung über die Gewährung von sonstigen Geldzuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Kommunen für ÖPNV-Leistungen erlassen werden. Wann die Verordnung und mit welchem Inhalt sie in Kraft treten wird, ist derzeit wohl noch nicht absehbar.

Bis dahin besteht gemäß § 20 Absatz 5 NBesG für Kommunen die Möglichkeit, eine

Genehmigung beim Nds. Innenministerium zu beantragen, das im Einvernehmen mit dem Nds. Finanzministerium Ausnahmen von der o.g. Regelung zulassen kann.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates sowie vor dem Hintergrund des KAV-Präsidiumsbeschlusses ist von der Verwaltung beabsichtigt, zur Beschleunigung der Umsetzung einen entsprechenden Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen

Arbeitgeberzuschuss zu ÖPNV-Leistungen für Beamtinnen und Beamte ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von 20 EUR/Monat beim Nds. Innenministerium zu stellen. Voraussetzung für die Gewährung sonstiger Geldzuwendungen an kommunale Beamtinnen und Beamten ist außerdem gemäß § 20 Absatz 2 NBesG die Bereit-stellung entsprechender Mittel im Haushaltsplan für diesen Zweck. Im Haushaltsplan 2023 sind zu diesem Zweck keine Haushaltsmittel vorgesehen. Der unter „Finanzielle Auswirkungen“ vorgesehene Betrag von 2.000 € geht davon aus, dass bis zu 20 % der Mitarbeitenden das Angebot in Anspruch nehmen werden. Dies vor dem Hinter-grund, dass viele Mitarbeitende hier in Glandorf wohnen und das Angebot wohl eher nicht nutzen werden. 

 

Weitere Beschäftigtengruppen

Ob die zuvor beschriebene Zulässigkeit einer übertariflichen Leistung von maximal 20 EUR monatlich für ÖPNV-Leistungen auch für weitere Beschäftigte nach TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst, Auszubildende und ggf. weitere Beschäftigtengruppen Anwendung findet, ist noch mit dem KAV abzustimmen. Eine entsprechende Anfrage wurde durch den Landkreis Osnabrück an den KAV gerichtet. Im Sinne einer ein-heitlichen Regelung für alle Mitarbeitenden ist es daher wünschenswert, eine

parallele und analoge Umsetzung anzustreben.

 

Mit der durch den KAV beschlossenen Höchstgrenze für einen Arbeitgeberzuschuss von bis 20 EUR monatlich gewinnt ein ÖPNV-Abo-Ticket/Jobticket für Mitarbeitende nochmal zusätzlich an Bedeutung. Im Rahmen der Arbeitgeberattraktivität möchte die Gemeinde Glandorf daher die rechtlich mögliche Höchstgrenze für einen Zuschuss zu ÖPNVAbo- Tickets an seine Mitarbeitenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. ab Juni 2023, nutzen und damit einen zusätzlichen Anreiz für die ÖPNV-Nutzung schaffen.

Der Einsatz entsprechender Abo-Tickets beschränkt sich dabei nicht nur auf Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück, sondern ist – je nach Ticket – auch für private Zwecke und für Dienstreisen möglich.

Bezogen auf die Gruppe der verbeamteten Mitarbeitenden ist der Zeitpunkt und die

Ausgestaltung der Umsetzung maßgeblich abhängig von der beim Nds. Innen-ministerium ab Juni 2023 noch zu beantragenden Ausnahmegenehmigung. Ggf. erfolgt die Einführung für diese Mitarbeitendengruppe zu einem späteren Zeitpunkt und unter Beachtung einer geringeren Höchstgrenze (15 EUR) erfolgen.

 

Die konkrete Umsetzung muss noch weiter geplant werden. Da der Landkreis Osnabrück hier schon weiter ist, wird dort um eine entsprechende Hilfestellung gebeten. Im Rahmen der letzten Bürgermeisterkonferenz wurde deutlich, dass wohl alle Städte und Gemeinden dieses Instrument zur Personalgewinnung und – bindung einführen werden.

 

Auswirkungen auf das Klima

Mit der Einführung arbeitgeberbezuschusster ÖPNV-Abo-Tickets kann ein positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Neben der generellen Minimierung von CO2-Emmissionen unterstützt ein solches Angebot die Mobilitätswende und damit eine Reduzierung des individuellen Ein- und Auspendelverkehrs. Im Ergebnis führt dies zu Entlastungen der Verkehrswege sowie der benötigten Parkflächen.


Beschlussvorschlag:

 

1.       Für die Nutzung von ÖPNV-Abo-Tickets erhalten Mitarbeitende ab Juni 2023 im

Rahmen der (tarif-)rechtlichen Möglichkeiten sowie unter Beachtung möglicher ÖPNVAbo-/Jobticket-bezogener Vorgaben einen anteiligen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 20 EUR monatlich.

2.       Zur Finanzierung des Arbeitgeberzuschusses für die angenommene Nutzungs-quote stellt der Rat für das Haushaltsjahr 2023 einen Betrag in Höhe von 2.000 EUR zur Verfügung. Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden für diesen Zweck Haushaltsmittel in auskömmlicher Höhe bereitgestellt.

3.       Der Bürgermeister wird bei der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH darauf hinwirken, ein analoges Angebot für die Mitarbeitenden zu schaffen.