Betreff
Förderantrag zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/323/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Medien meldeten in den vergangenen Tagen, dass die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf arbeitet, der bereits in Kürze verabschiedet werden soll. Die Pflicht zum Umrüsten auf klimafreundliche Heizungen soll wohl an einen kommun-alen Wärmeplan gekoppelt werden. Für viele Hausbesitzer könnte der Anschluss an künftige kommunale Fernwärmenetze eine attraktive Alternative zur Erneuerung der privaten Heizungsanlage sein.

 

Derzeit gibt es ab dem 01.01.2024 eine Verpflichtung für alle Niedersächsischen Kommunen, die über eine Funktion als Ober- bzw. Mittelzentrum verfügen, eine  kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Aufgrund der aktuellen Diskussionen ist davon auszugehen, dass auch Glandorf als Grundzentrum dazu verpflichtet wird.

 

Losgelöst von dieser wahrscheinlichen gesetzlichen Verpflichtung wird die Erarbeitung einer solchen kommunalen Wärmeplanung bei Antragstellung bis Ende 2023 für alle Kommunen zu 90 Prozent gefördert. (Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, werden sogar zu 100% gefördert)

 

In der Kommunalen Wärmeplanung werden folgende Themen dargestellt:

 

-       Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inkl. räumlicher Darstellung

-       Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energiesparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien

-        Strategie und Maßnahmenkatalog

-       Beteiligung von Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Akteuren

-       Verstetigungsstrategie

-       Controlling Konzept

-       Kommunikationsstrategie

-       Endredaktion und Druck

-       Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung

-       Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Aufgrund der bestehenden Fördersituation wird empfohlen, dem Windhundprinzip folgend den Antrag kurzfristig zu stellen und die notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben.

 

Die geschätzten Kosten für die umfangreiche Ausarbeitung wird für die Gemeinde Glandorf auf ca. 110.000 EUR geschätzt. Die Förderung beträgt ca. 99.000 EUR. Der verbleibende Betrag ist durch die Kommune zu übernehmen. 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah den Förderantrag zur Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung zu stellen und die Maßnahme nach Erhalt des Förderbescheides auszuschreiben.