Sachverhalt:
Mit anliegendem Antrag vom
22.09.2023 beantragen die Malteser Glandorf für das Jahr 2024 einen Zuschuss zu
den Kosten des First-Responder-Dienstes. Grundlage hierfür bilden die Ausgaben
des Zeitraumes vom 01.10.2022 bis 22.09.2023. Die Kostenaufstellung war dem
Antrag beigefügt.
Gemäß Ratsbeschlüsse vom
03.07.2012 und 13.03.2019 können Zuschüsse zu folgenden Positionen gewährt
werden:
1.
Für die Abrechnung der
Kosten für Rettungsmittel, Schutzausrüstung des First-Responder-Personals, Verbrauchs-/Verbandsmittel,
Notfallmedikamente, Wartungs-/Reparaturkosten für das Einsatzfahrzeug sowie
Benzinkosten, die von keiner anderen Seite übernommen werden, stellt die
Gemeinde eine Summe von jährlich bis zu 2.500,00 € zur Verfügung. Diese Kosten werden
durch Einreichen der Rechnungen bei der Gemeinde im Nachhinein erstattet.
2.
In den Förderrichtlinien
der Organisationen wird der First-Responder-Dienst besonders unterstützt, in
dem die Anschaffung von Rettungs-/ medizinischen Gerätschaften und von
Fahrzeugen (gebunden für den First-Responder-Zweck) mit bis zu 20 % unterstützt
wird.
3.
Um die optimale
medizinische Sicherheit der Glandorfer Bevölkerung weiterhin aufrecht zu
erhalten, unterstützt die Gemeinde die Aus- und Weiterbildung des Personals des
First-Responders durch Zuschüsse von 50 % der Kosten, maximal aber 500,00 € im
Jahr.
Alle Positionen der
vorgelegten Kostenaufstellung belaufen sich auf insgesamt 3.982,16 €.
Gemäß Ratsbeschluss vom 03.07.2012 unterliegen alle Positionen Punkt 1 des Ratsbeschlusses, so dass diesbezüglich ein Zuschuss von insgesamt 2.500,00 € gewährt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Malteser Hilfsdienst erhält aufgrund der vorgelegten Kostenaufstellung für 2023 für die Unterstützung des First-Responder-Dienstes in 2024 einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 €.