Betreff
Antrag BSV Glandorf auf Bezuschussung zur Sanierung Schützenhaus Glandorf - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/387/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem beigefügten Antrag beantragt der Bürgerschützenverein Glandorf für die Sanierung des Schützenhauses in Glandorf einen Zuschuss gemäß den Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Organisationen in der Gemeinde Glandorf.

 

Um das Schützenhaus Energieeffizienter zu gestalten, möchte der Schützenverein bauliche Veränderungen vornehmen. Es sollen alle Fenster und die Eingangstüren erneuert werden. Hierdurch kann künftig die Wärme besser im Gebäude gehalten werden.

 

Für die Maßnahme wird mit Kosten in Höhe von 24.453.21 EUR gerechnet. Eine Förderung in Höhe von 20% der Bruttokosten für das Projekt bedeuten einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 4.890,66 EUR.

 

 

 

Neben der besonderen Projektförderung bei der Gemeinde hat der Schützenverein auch einen Förderantrag im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes für das Jahr 2023 gestellt.

Hierüber könnte der Verein eine Maximalförderung in Höhe von 75% der Nettokosten, also 15.411,75 EUR, zusätzlich erhalten.

Wenn auch dieser Antrag Erfolg hat, müsste der Verein lediglich den Eigenanteil in Höhe von 4.150,90 EUR selbst übernehmen.


Beschlussvorschlag:

Dem Bürgerschützenverein Glandorf wird zu den Kosten für die Sanierung des Schützenhauses Glandorf ein Zuschuss in Höhe von 20% der Gesamtkosten, somit maximal 4.890,66 EUR, gewährt.