Sachverhalt:
Erstmals wurde für
das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH
aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation - auf Grundlage der
von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten -durch den Geschäftsführer
Bernd Wolff vorgenommen. Diese Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und
Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat
der Gemeinde beschlossen. Die darauf aufbauenden Kalkulationen der Jahre bis
2023 wurden in Folge ebenfalls vom Rat der Gemeinde beschlossen.
Kalkulation 2024
Auf Basis der oben
beschriebenen Neukalkulation wurde für das kommende Jahr 2024 die
Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Firma K+W
aktualisiert.
Als Basis wurden
die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der
nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2022 der Gemeindewerke Glandorf und der
Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.
Bei der Kalkulation
berücksichtigt wurden für 2024 u.a. die bereits baulich abgeschlossenen
Bauabschnitte 1+2 des Sanierungskonzepts der Kläranlage sowie der derzeit in
Ausführung befindliche 3. Bauabschnitt.
Im Bereich der
Netze wurden die Anlagenzugänge bis 2022 sowie mit Fertigstellungstermin 2023 und
2024 geplante Maßnahmen insbesondere im Niederschlagswassernetz, die
Fertigstellung von neuen Regenrückhaltebecken (Niederschlagswassernetz) sowie
Erneuerungen im Schmutzwassernetz und Teilerweiterungen im Frischwassernetz
berücksichtigt.
Die für 2024
eingeplante Preissteigerung beim Bezug von Frischwasser für die Gemeindewerke
Glandorf von 0,81 €/m³ um 0,09 €/m³ auf 0,90 €/m³ (nach vorhergehender
Steigerung 0,06 €/m³ im Jahr 2022) aufgrund gestiegener Kosten des
Wasserbeschaffungsverbandes werden in diesem Jahr nur teilweise an den
Verbraucher weitergegeben. Ein Teil der Erhöhung kann durch Berücksichtigung
von Vorjahresüberschüssen vorerst noch aufgefangen werden.
Im Rahmen des
Finanz-, Wirtschaftsförderungs- und Feuerwehrausschusses am 13.12.2023 wird die
gesamte aktualisierte Neukalkulation für das Jahr 2024 vorgestellt.
Teil der
Neukalkulation ist die Ermittlung des Reinigungsentgeltes der AGG GmbH.
Bereits im Vorfeld
hat die Gesellschafterversammlung der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer
GmbH in der Sitzung am 04.12.2023 das für 2024 zu zahlende Reingungsentgelt
beschlossen.
Da inhaltlich
unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte
Schmutzwasser gemeinsam mit den Ergebnissen der Kalkulation des Kostenerstattungsbedarfs
der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf und Bad Laer GmbH vorgestellt.
Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten Niederschlagswasser
und Trinkwasser vorgestellt.
Die
zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Um bereits im
Vorfeld die Zahlen der einzelnen Sparten inhaltlich nachvollziehbarer zu
gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die
Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.
Kostenerstattungsbedarf der
Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH:
Die Kosten der
Abwasserreinigung werden in 2024 im Wesentlichen durch die im
Vorjahresvergleich höheren Personalkosten (Neueinstellung Ingenieurin sowie
Klärwärter) beeinflusst. Im Gegenzug werden allerdings im Bereich des
Materialaufwandes leicht geringere Kosten als in 2023 erwartet. Weiterhin zu
berücksichtigen ist der in 2023 fertiggestellte dritte Bauabschnitt
(Nachklärbecken) der in 2024 erstmalig mit einer vollen Jahresabschreibung in
die Kalkulation eingeht.
In Summe belaufen
sich die für das Jahr 2024 geplanten Kosten auf 710.803 €.
Bei der Berechnung
des Reinigungsentgeltes ist zu beachten, dass die auf die Betriebsführung der
Kläranlage Bad Laer entfallenden Kosten (113.100 €) direkt von der Gemeinde Bad
Laer getragen werden und nicht mit in das Reinigungsentgelt einbezogen werden
(weitere Erläuterung s.u.).
Da die Übernahme
der Betriebsführung für die "alte" Bestandsanlage auf dem Gebiet der
Gemeinde Bad Laer erst mit dem 07.06.2023 begonnen hat und Mitte des Jahres
erst "anlaufen" musste, liegen bisher nur erste vorläufige
Kostenverrechnungswerte für 2023 vor. Die Schätzung der Kostenerstattung durch
die Gemeinde Bad Laer wurde daher zunächst sehr konservativ vorgenommen.
Nach Abzug der
Nebenerlöse verbleibt für das Jahr 2024 ein Kostenerstattungs-bedarf der
Abwasserreinigung in Höhe von 594.177 € (netto) bzw. 707.070 € (brutto) welcher
von den Gemeindewerken Glandorf, Sparte Schmutzwasser, zu tragen ist.
Im Vergleich zur
Vorkalkulation 2023 fällt der Kostenerstattungsbedarf um ca. 39 T€ (brutto)
höher aus.
Schmutzwasserbeseitigung:
Der
Gesamtkostenansatz in der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 983.924 €
übersteigt den Ansatz der Vorkalkulation 2023 (916.288 €) um ca. 68 T€.
Hervorgerufen wird diese Kostensteigerung in erster Linie durch den erhöhten
Planansatz der Abwasserreinigung durch die AGG. Bedingt durch die geplanten
Investitionen steigen auch die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen
weiter an. In Kenntnis der Kostenentwicklungen des Jahres 2022 konnten
allerdings auch einige Betriebskostenansätze (u.a. Strom) im Vergleich zu 2023
leicht niedriger dotiert werden.
Der kalkulatorische
Zinssatz wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit einer Verzinsung von 3,5 %
ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein Zinsaufwand in Höhe von 56.190
€.
Im Ergebnis
errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungs-gebühren zu
deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 974.538 €. Unter Berücksichtigung
einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der
kostendeckende Gebührensatz 4,43 €/ m³.
In den
Nachkalkulation der Jahre 2020 und 2022 wurden Gebührenüberschüsse in Höhe von
122.305 € bzw. 167.326 € festgestellt. Das Jahr 2021 wurde mit einer
Unterdeckung von - 64.048 € abgeschlossen. Nach den kommunalabgaben-rechtlichen
Vorschriften müssen die genannten Ergebnisse innerhalb von drei Jahren nach
ihrer Feststellung ausgeglichen werden.
Aus den genannten
Jahresergebnissen 2020 bis 2022 wurden bislang noch keine Verrechnungen
vorgenommen, so dass insgesamt Überschüsse in Höhe von 226 T€ zur Verfügung
stehen. Mit einem gebührensenkenden Ausgleich von Überschüssen in Höhe von
103.338 € würde sich für 2024 eine Schmutzwassergebühr von 3,96 €/m³ errechnen.
Die aus dem
Jahresergebnis 2022 verbleibende Überdeckung (122.245 €) verbleibt zur
Verrechnung des Jahres 2025 und kann zur Dämpfung des weiteren Anstieges der
Schmutzwassergebühr herangezogen werden. Ein vollständiger Ausgleich des
Jahresergebnisses 2022 muss bis zum Jahresende 2026 vorgenommen werden.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung entsprechen die
Betriebskostenansätze in Summe weitgehend dem Niveau des Jahres 2023. Die für
2023 und 2024 geplanten Investitionen werden sich allerdings in höheren Abschreibungen
und kalkulatorischen Zinsen niederschlagen. Für die Bemessung der
kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der
Schmutz-wassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Aus dem vorhandenen
Anlagenbestand zuzüglich der geplanten Investitionen errechnet sich ein
Zinsaufwand von 111 T€, der mit 58 T€ der Grundstücksentwässerung und mit 53 T€
der Straßenentwässerung zuzuordnen ist.
Insgesamt belaufen sich die Kosten für die
Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2023 voraussichtlich auf 295.414 €.
Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für die Grundstücksentwässerung
Kosten in Höhe von 168.699 € sowie eine kostendeckende
Niederschlagswassergebühr von 36,67 € je Bemessungseinheit (100 m²).
Aus den Nachkalkulationen 2020 (-30.464 €) und 2021 (-48.835 €)
resultieren Gebührenunterdeckungen von insgesamt -79.300 €, von denen 26.433 €
bereits in der Vorkalkulation 2023 zur Verrechnung eingebracht wurden. Das Jahr
2022 konnte mit einer Überdeckung von 25.483 € abgeschlossen werden, so dass im
Ergebnis noch 27.384 € Unterdeckungen nachgeholt werden müssen. Mit einer
Beibehaltung der aktuell erhobenen Gebühr von 39,80 € je Bemessungseinheit
würde sich eine rechnerische Nachholung von Unterdeckungen in Höhe von 14.381 €
ergeben. Die verbleibende Restunterdeckung (13.003 €) wäre dann im
Kalkulationsjahr 2025 zwingend nachzuholen.
Der von der Gemeinde zu tragende Kostenerstattungsbedarf für die
Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze beläuft sich
vorkalkulatorisch auf 123.224 €.
Trinkwasserversorgung:
Für das Jahr 2024 wurde seitens des Wasserversorgers eine Preiserhöhung
von 0,09 €/m³ mitgeteilt, die zu einer Steigerung der Wasserbezugskosten um 37
T€ führen wird. Die restlichen Betriebskosten, die Abschreibungen und die
kalkulatorischen Zinsen bewegen sich in Summe auf dem für das Jahr 2023
geplanten Niveau. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde
deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung der Zinssatz von 3,5 % beibehalten.
Insgesamt konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit 665.322 €
errechnet werden.
Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt ein Kostenerstattungsbedarf in Höhe
von 593.333 €, der über Grund- und Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug
der Einnahmen aus Grundgebühren (31.100 €) errechnet sich ein kostendeckender
Gebührensatz von 1,61 €/m³. Aufgrund der günstigen Entwicklung der Abgabemengen
in den letzten Jahren wurde die voraussichtliche Trinkwassermenge gegenüber dem
laufenden Jahr um 5.000 m³ auf 350.000 m³ erhöht.
In den Nachkalkulationen der Jahre 2020 bis 2022 wurden jeweils
Gebührenüber-deckungen festgestellt (78.819 € für 2020, 12.488 € für 2021 sowie
22.209 € für 2022). Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen
diese Überdeckungen innerhalb von drei Jahren nach der Feststellung
ausgeglichen werden.
Von der Überdeckung des Jahres 2020 wurde ein Teilbetrag (31.255 €)
bereits im Rahmen der Vorkalkulation 2023 verrechnet. Mit der abgabenrechtlich
zwingend erforderlichen Verrechnung der Restüberdeckung 2020 (47.564 €) erhöht
sich die Wassergebühr in 2024 trotz der um 0,09 €/m³ höheren Bezugskosten nur
um 0,04 €/m³ auf 1,48 €/m³. Für das Jahr 2025 verbleibt noch ein Restüberschuss
von 34.697 €, der allerdings nach heutigen Erkenntnissen wohl nicht ausreichen
wird, um in 2025 die Wassergebühr von 1,48 €/m³ beibehalten zu können.
Aussagen zur Durchschnittsbelastung für
Verbraucher:
In Summe verändern
sich die Gebühren des Jahres 2024 für die drei Sparten Wasser, Abwasser- und
Niederschlagsgebühren so, dass sich insgesamt eine Mehrbelastung für den
durchschnittlichen Verbraucher errechnet.
Um dies zu
verdeutlichen, sind die Änderungen der Durchschnittsbelastungen für den Bürger
im Einzelnen nach den Gebührenbestandteilen in der Tabelle aufgeführt.
Frischwasser |
|
|
|
bisherige Gebühr netto |
1,44
€/m³ |
neue Gebühr |
1,48
€/m³ |
angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³ |
160 |
Mehrbelastung (netto) |
6,40
€ |
Mehrbelastung (brutto) |
6,85
€ |
Schmutzwasser |
|
|
|
bisherige Gebühr |
3,64
€/m³ |
neue Gebühr |
3,96
€/m³ |
angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³ |
160 |
Mehrbelastung |
51,20
€ |
Niederschlagswasser |
|
|
|
bisherige Gebühr |
39,80
€/100 m² |
neue Gebühr |
39,80
€/100 m² |
Angenommene Fläche (> 200 m²) |
3 |
Mehrbelastung |
0,00
€ |
Unterm Strich bedeutet die geplante
Gebührenerhöhung für einen 4-Personen-Haushalt im Jahr 2024 eine zusätzliche
monatliche Belastung von 4,84 € (58,05 € pro Jahr).
Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.
3. Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2024 wird zugestimmt.
5. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
|
2024 |
|
nachrichtl. Vorjahr: |
Frischwasser: |
1,48 Euro/m³ |
|
1,44 Euro/m³ |
Schmutzwasser: |
3,96 Euro/m³ |
|
3,64 Euro/m³ |
Niederschlagswass: |
39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
|
39,80 Euro/ je angef. 100 m² |
Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.