Betreff
Kalkulation der Gebühren für Frischwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser für das Jahr 2024 – Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/396/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Erstmals wurde für das Jahr 2019 die Neukalkulation durch die Firma K+W Wirtschaftsberatung GmbH aus Kiel durchgeführt. Federführend wurde die Kalkulation - auf Grundlage der von der Verwaltung zu Verfügung gestellten Daten -durch den Geschäftsführer Bernd Wolff vorgenommen. Diese Neukalkulation 2019 wurde im Finanz- und Feuerwehrausschuss am 20.11.2018 vorgestellt und am 05.12.2019 durch den Rat der Gemeinde beschlossen. Die darauf aufbauenden Kalkulationen der Jahre bis 2023 wurden in Folge ebenfalls vom Rat der Gemeinde beschlossen.

 

Kalkulation 2024

 

Auf Basis der oben beschriebenen Neukalkulation wurde für das kommende Jahr 2024 die Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Firma K+W aktualisiert.

Als Basis wurden die Planzahlen der Verwaltung für das kommende Jahr sowie die Ergebnisse der nun vorliegenden Jahresabschlüsse 2022 der Gemeindewerke Glandorf und der Abwasserentsorgung Glandorf GmbH verwendet.

 

Bei der Kalkulation berücksichtigt wurden für 2024 u.a. die bereits baulich abgeschlossenen Bauabschnitte 1+2 des Sanierungskonzepts der Kläranlage sowie der derzeit in Ausführung befindliche 3. Bauabschnitt.

 

Im Bereich der Netze wurden die Anlagenzugänge bis 2022 sowie mit Fertigstellungstermin 2023 und 2024 geplante Maßnahmen insbesondere im Niederschlagswassernetz, die Fertigstellung von neuen Regenrückhaltebecken (Niederschlagswassernetz) sowie Erneuerungen im Schmutzwassernetz und Teilerweiterungen im Frischwassernetz berücksichtigt.

 

Die für 2024 eingeplante Preissteigerung beim Bezug von Frischwasser für die Gemeindewerke Glandorf von 0,81 €/m³ um 0,09 €/m³ auf 0,90 €/m³ (nach vorhergehender Steigerung 0,06 €/m³ im Jahr 2022) aufgrund gestiegener Kosten des Wasserbeschaffungsverbandes werden in diesem Jahr nur teilweise an den Verbraucher weitergegeben. Ein Teil der Erhöhung kann durch Berücksichtigung von Vorjahresüberschüssen vorerst noch aufgefangen werden.

 

Im Rahmen des Finanz-, Wirtschaftsförderungs- und Feuerwehrausschusses am 13.12.2023 wird die gesamte aktualisierte Neukalkulation für das Jahr 2024 vorgestellt.

Teil der Neukalkulation ist die Ermittlung des Reinigungsentgeltes der AGG GmbH.

Bereits im Vorfeld hat die Gesellschafterversammlung der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH in der Sitzung am 04.12.2023 das für 2024 zu zahlende Reingungsentgelt beschlossen.

 

Da inhaltlich unmittelbar zusammenhängend, werden die Kalkulationsergebnisse der Sparte Schmutzwasser gemeinsam mit den Ergebnissen der Kalkulation des Kostenerstattungsbedarfs der Abwasserentsorgungsgesellschaft Glandorf und Bad Laer GmbH vorgestellt. Ebenso werden die Kalkulationsergebnisse für die Sparten Niederschlagswasser und Trinkwasser vorgestellt.

 

Die zusammengefassten Zahlen der Kalkulation sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.

 

Um bereits im Vorfeld die Zahlen der einzelnen Sparten inhaltlich nachvollziehbarer zu gestalten, sind im Folgenden zusammenfassende Erläuterungen für die Kalkulationen der Sparten und der daraus resultierenden Preise aufgeführt.

 

 

Kostenerstattungsbedarf der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH:

 

Die Kosten der Abwasserreinigung werden in 2024 im Wesentlichen durch die im Vorjahresvergleich höheren Personalkosten (Neueinstellung Ingenieurin sowie Klärwärter) beeinflusst. Im Gegenzug werden allerdings im Bereich des Materialaufwandes leicht geringere Kosten als in 2023 erwartet. Weiterhin zu berücksichtigen ist der in 2023 fertiggestellte dritte Bauabschnitt (Nachklärbecken) der in 2024 erstmalig mit einer vollen Jahresabschreibung in die Kalkulation eingeht.

 

In Summe belaufen sich die für das Jahr 2024 geplanten Kosten auf 710.803 €.

Bei der Berechnung des Reinigungsentgeltes ist zu beachten, dass die auf die Betriebsführung der Kläranlage Bad Laer entfallenden Kosten (113.100 €) direkt von der Gemeinde Bad Laer getragen werden und nicht mit in das Reinigungsentgelt einbezogen werden (weitere Erläuterung s.u.).

Da die Übernahme der Betriebsführung für die "alte" Bestandsanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Laer erst mit dem 07.06.2023 begonnen hat und Mitte des Jahres erst "anlaufen" musste, liegen bisher nur erste vorläufige Kostenverrechnungswerte für 2023 vor. Die Schätzung der Kostenerstattung durch die Gemeinde Bad Laer wurde daher zunächst sehr konservativ vorgenommen.

 

Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt für das Jahr 2024 ein Kostenerstattungs-bedarf der Abwasserreinigung in Höhe von 594.177 € (netto) bzw. 707.070 € (brutto) welcher von den Gemeindewerken Glandorf, Sparte Schmutzwasser, zu tragen ist.

Im Vergleich zur Vorkalkulation 2023 fällt der Kostenerstattungsbedarf um ca. 39 T€ (brutto) höher aus.

 

Schmutzwasserbeseitigung:

 

Der Gesamtkostenansatz in der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 983.924 € übersteigt den Ansatz der Vorkalkulation 2023 (916.288 €) um ca. 68 T€. Hervorgerufen wird diese Kostensteigerung in erster Linie durch den erhöhten Planansatz der Abwasserreinigung durch die AGG. Bedingt durch die geplanten Investitionen steigen auch die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen weiter an. In Kenntnis der Kostenentwicklungen des Jahres 2022 konnten allerdings auch einige Betriebskostenansätze (u.a. Strom) im Vergleich zu 2023 leicht niedriger dotiert werden.  

 

Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf dem Vorjahreswert belassen. Mit einer Verzinsung von 3,5 % ergibt sich für die Schmutzwasserbeseitigung ein Zinsaufwand in Höhe von 56.190 €.

Im Ergebnis errechnet sich, nach Abzug der Nebenerlöse, ein durch Benutzungs-gebühren zu deckender Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 974.538 €. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Schmutzwassermenge von 220.000 m³ beträgt der kostendeckende Gebührensatz 4,43 €/ m³.

 

In den Nachkalkulation der Jahre 2020 und 2022 wurden Gebührenüberschüsse in Höhe von 122.305 € bzw. 167.326 € festgestellt. Das Jahr 2021 wurde mit einer Unterdeckung von - 64.048 € abgeschlossen. Nach den kommunalabgaben-rechtlichen Vorschriften müssen die genannten Ergebnisse innerhalb von drei Jahren nach ihrer Feststellung ausgeglichen werden.

 

Aus den genannten Jahresergebnissen 2020 bis 2022 wurden bislang noch keine Verrechnungen vorgenommen, so dass insgesamt Überschüsse in Höhe von 226 T€ zur Verfügung stehen. Mit einem gebührensenkenden Ausgleich von Überschüssen in Höhe von 103.338 € würde sich für 2024 eine Schmutzwassergebühr von 3,96 €/m³ errechnen.

 

Die aus dem Jahresergebnis 2022 verbleibende Überdeckung (122.245 €) verbleibt zur Verrechnung des Jahres 2025 und kann zur Dämpfung des weiteren Anstieges der Schmutzwassergebühr herangezogen werden. Ein vollständiger Ausgleich des Jahresergebnisses 2022 muss bis zum Jahresende 2026 vorgenommen werden.

 

Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung entsprechen die Betriebskostenansätze in Summe weitgehend dem Niveau des Jahres 2023. Die für 2023 und 2024 geplanten Investitionen werden sich allerdings in höheren Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen niederschlagen. Für die Bemessung der kalkulatorischen Verzinsung wurde, analog zur Kalkulation der Schmutz-wassergebühren, ein Zinssatz von 3,5 % hinterlegt. Aus dem vorhandenen Anlagenbestand zuzüglich der geplanten Investitionen errechnet sich ein Zinsaufwand von 111 T€, der mit 58 T€ der Grundstücksentwässerung und mit 53 T€ der Straßenentwässerung zuzuordnen ist.

 

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Jahr 2023 voraussichtlich auf 295.414 €.

 

Nach Abzug der Nebenerlöse ergeben sich für die Grundstücksentwässerung Kosten in Höhe von 168.699 € sowie eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 36,67 € je Bemessungseinheit (100 m²). 

 

Aus den Nachkalkulationen 2020 (-30.464 €) und 2021 (-48.835 €) resultieren Gebührenunterdeckungen von insgesamt -79.300 €, von denen 26.433 € bereits in der Vorkalkulation 2023 zur Verrechnung eingebracht wurden. Das Jahr 2022 konnte mit einer Überdeckung von 25.483 € abgeschlossen werden, so dass im Ergebnis noch 27.384 € Unterdeckungen nachgeholt werden müssen. Mit einer Beibehaltung der aktuell erhobenen Gebühr von 39,80 € je Bemessungseinheit würde sich eine rechnerische Nachholung von Unterdeckungen in Höhe von 14.381 € ergeben. Die verbleibende Restunterdeckung (13.003 €) wäre dann im Kalkulationsjahr 2025 zwingend nachzuholen.

 

Der von der Gemeinde zu tragende Kostenerstattungsbedarf für die Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze beläuft sich vorkalkulatorisch auf 123.224 €.

 

Trinkwasserversorgung:

 

Für das Jahr 2024 wurde seitens des Wasserversorgers eine Preiserhöhung von 0,09 €/m³ mitgeteilt, die zu einer Steigerung der Wasserbezugskosten um 37 T€ führen wird. Die restlichen Betriebskosten, die Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen bewegen sich in Summe auf dem für das Jahr 2023 geplanten Niveau. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde deckungsgleich zur Abwasserbeseitigung der Zinssatz von 3,5 % beibehalten.

Insgesamt konnten die Kosten der Trinkwasserversorgung mit 665.322 € errechnet werden.

 

Nach Abzug der Nebenerlöse verbleibt ein Kostenerstattungsbedarf in Höhe von 593.333 €, der über Grund- und Verbrauchsgebühren zu decken ist. Nach Abzug der Einnahmen aus Grundgebühren (31.100 €) errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 1,61 €/m³. Aufgrund der günstigen Entwicklung der Abgabemengen in den letzten Jahren wurde die voraussichtliche Trinkwassermenge gegenüber dem laufenden Jahr um 5.000 m³ auf 350.000 m³ erhöht.

 

In den Nachkalkulationen der Jahre 2020 bis 2022 wurden jeweils Gebührenüber-deckungen festgestellt (78.819 € für 2020, 12.488 € für 2021 sowie 22.209 € für 2022). Nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften müssen diese Überdeckungen innerhalb von drei Jahren nach der Feststellung ausgeglichen werden.

 

Von der Überdeckung des Jahres 2020 wurde ein Teilbetrag (31.255 €) bereits im Rahmen der Vorkalkulation 2023 verrechnet. Mit der abgabenrechtlich zwingend erforderlichen Verrechnung der Restüberdeckung 2020 (47.564 €) erhöht sich die Wassergebühr in 2024 trotz der um 0,09 €/m³ höheren Bezugskosten nur um 0,04 €/m³ auf 1,48 €/m³. Für das Jahr 2025 verbleibt noch ein Restüberschuss von 34.697 €, der allerdings nach heutigen Erkenntnissen wohl nicht ausreichen wird, um in 2025 die Wassergebühr von 1,48 €/m³ beibehalten zu können.

 

Aussagen zur Durchschnittsbelastung für Verbraucher:

 

In Summe verändern sich die Gebühren des Jahres 2024 für die drei Sparten Wasser, Abwasser- und Niederschlagsgebühren so, dass sich insgesamt eine Mehrbelastung für den durchschnittlichen Verbraucher errechnet.

 

Um dies zu verdeutlichen, sind die Änderungen der Durchschnittsbelastungen für den Bürger im Einzelnen nach den Gebührenbestandteilen in der Tabelle aufgeführt.

 

 

 

 

 

Frischwasser

 

 

 

bisherige Gebühr netto

1,44 €/m³

neue Gebühr

1,48 €/m³

angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³

160

Mehrbelastung (netto)

6,40 €

Mehrbelastung (brutto)

6,85 €

 

Schmutzwasser

 

 

 

bisherige Gebühr

3,64 €/m³

neue Gebühr

3,96 €/m³

angenommener Verbrauch (4-Personen-Haushalt) in m³

160

Mehrbelastung

51,20 €

 

Niederschlagswasser

 

 

 

bisherige Gebühr

39,80 €/100 m²

neue Gebühr

39,80 €/100 m²

Angenommene Fläche (> 200 m²)

3

Mehrbelastung

0,00 €

 

 

Unterm Strich bedeutet die geplante Gebührenerhöhung für einen 4-Personen-Haushalt im Jahr 2024 eine zusätzliche monatliche Belastung von 4,84 € (58,05 € pro Jahr).

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt.

3.         Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

4.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2024 wird zugestimmt.

5.         Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebühren ab 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:

 

 

2024 

 

nachrichtl. Vorjahr:

Frischwasser:

1,48 Euro/m³

 

1,44 Euro/m³

Schmutzwasser:

3,96 Euro/m³

 

3,64 Euro/m³

Niederschlagswass:

39,80 Euro/ je angef. 100 m²

 

39,80 Euro/ je angef. 100 m²

 

Die Wasserabgabensatzung und die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung sind entsprechend anzupassen.