Sachverhalt:
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2022 wird unter TOP 6 in der Sitzung durch Herrn Dr. Averdiek-Bolwin von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH (KMP) vorgestellt. Das Jahresergebnis schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von -305.630,27 EUR ab.
Die Sitzungsvorlage hierzu einschl.Bilanz sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen sind als Anlage der Vorlage 02/397/2023 im Ratsinfo hinterlegt. Die Präsentation der KMP wird nach der Sitzung Anlage zum Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023.
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMP erstellte, vollständige und elektronisch signierte Bericht zum Jahresabschluss 2022 ist für die Ratsmitglieder als Anlage dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 1). In Vorbereitung zum Werksausschusses ist ebenfalls ein gebundenes Exemplar des Prüfungsberichts im Rathaus einzusehen.
Der Prüfungsbericht ist mit Datum vom 20.11.2023 von der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen worden:
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf,
Glandorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf,
Glandorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse
·
entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den §§ 20 ff. der
EigBetrVO Nds. i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31.Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
·
vermittelt
der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht dem § 24 der EigBetrVO Nds. i.V.m.
§ 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
….“
Der ergänzende Feststellungsvermerk des Kommunalprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück erfolgt noch und liegt voraussichtlich bis zur Sitzung des Finanz- Wirtschaftsförderungs- und Feuerwehrausschusses (wird als Anlage 2 ggf. ergänzt) vor.
Text des
Feststellungsvermerks:
Nach § 35 Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des
Feststellungsvermerkes
·
den
Jahresbericht 2022 und den Lagebericht festzustellen,
·
über die
Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2022 sowie
·
über die
Verwendung der Jahresgewinne / Behandlung der Jahresverluste der jeweiligen
Betriebszweige
zu beschließen.
Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 36 EigBetrVO bekannt zu machen und eine öffentliche Auslegung ist vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.
2. Dem Werkleiter der Gemeindewerke Glandorf, Herrn Bürgermeister Dimek, wird für das Wirtschaftsjahr 2022 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss 2022 von 17.273,25 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
4. Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -64.335,11 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
5. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 100.338,61 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.
6. Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -358.907,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.