Betreff
Geprüfter Jahresabschluss der Gemeindewerke Glandorf für das Jahr 2022 und Entlastung des Werkleiters - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/398/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2022 wird unter TOP 6 in der Sitzung durch Herrn Dr. Averdiek-Bolwin von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH (KMP) vorgestellt. Das Jahresergebnis schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von -305.630,27 EUR ab.

 

Die Sitzungsvorlage hierzu einschl.Bilanz sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen sind als Anlage der Vorlage 02/397/2023 im Ratsinfo hinterlegt. Die Präsentation der KMP wird nach der Sitzung Anlage zum Protokoll der Sitzung vom 13.12.2023.

 

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMP erstellte, vollständige und elektronisch signierte Bericht zum Jahresabschluss 2022 ist für die Ratsmitglieder als Anlage dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 1). In Vorbereitung zum Werksausschusses ist ebenfalls ein gebundenes Exemplar des Prüfungsberichts im Rathaus einzusehen.

 

Der Prüfungsbericht ist mit Datum vom 20.11.2023 von der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen worden:

 

 

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

An den Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf

 

Prüfungsurteile

 

Wir haben den Jahresabschluss der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf, Glandorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesamtbetrieb Gemeindewerke Glandorf,

Glandorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

·         entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den §§ 20 ff. der EigBetrVO Nds. i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

 

 

·         vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht dem § 24 der EigBetrVO Nds. i.V.m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

….“

 

Der ergänzende Feststellungsvermerk des Kommunalprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück erfolgt noch und liegt voraussichtlich bis zur Sitzung des Finanz- Wirtschaftsförderungs- und Feuerwehrausschusses (wird als Anlage 2 ggf. ergänzt) vor.

 

Text des Feststellungsvermerks:

 

Nach § 35 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des Feststellungsvermerkes

 

·         den Jahresbericht 2022 und den Lagebericht festzustellen,

·         über die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2022 sowie

·         über die Verwendung der Jahresgewinne / Behandlung der Jahresverluste der jeweiligen Betriebszweige

 

zu beschließen.

 

 

Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 36 EigBetrVO bekannt zu machen und eine öffentliche Auslegung ist vorzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Klein Dr. Mönstermann + Partner GmbH geprüfte und mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück versehene Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.

2.       Dem Werkleiter der Gemeindewerke Glandorf, Herrn Bürgermeister Dimek, wird für das Wirtschaftsjahr 2022 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss 2022 von 17.273,25 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

4.       Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -64.335,11 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser“ wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

5.       Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 100.338,61 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

6.       Der Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von -358.907,02 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.