Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/407/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bereits im vergangenen Jahr (vgl. Beschlussvorlage Nr. 02/171/2022) war geplant, mit dem Landkreis Osnabrück und den anderen kreisangehörigen Gemeinden eine gemeinsame „Öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Schulsachkostenbeteiligung durch den Landkreis Osnabrück ab 2023“ zu schließen. Dabei erfolgte ausdrücklich der Hinweis, dass in diesem Zusammenhang auch die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen sollte.

 

Kurz vor Behandlung des TOP in der Sitzung des Schulausschusses am 10.11.2022 erfolgte vom Landkreis Osnabrück der Hinweis, dass der Sachverhalt noch einmal eingehend rechtlich beurteilt werden muss. Vor diesem Hintergrund wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt und nicht weiter beraten.

 

Die Prüfung des Sachverhalts hat sich über einen längeren Zeitraum hingezogen. Zur finanziellen Überbrückung dieses Zustands hat der Landkreis Osnabrück den kreisangehörigen Kommunen zur Beteiligung an den Schulsachkosten in 2023 ent-sprechende Abschlagszahlungen zukommen lassen. Jetzt ist beabsichtigt, zum Jahresende diesen Zustand zu beenden und nach eingehender rechtlicher Prüfung  eine neue „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstattung von Schulsach-kosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse“ (Anlage 1) sowie eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zahlung eines Sachkostenzuschusses gem. § 118 Niedersächsisches Schulgesetz“ (Anlage 2) zu schließen. Der umfangreiche Sachverhalt ist der beigefügten Vorlage Nr. VO/2023/917 vom 17.11.2023 des Landkreises Osnabrück (Anlage 3) zu entnehmen. Sollten sich, wie bereits mitgeteilt, Kommunen aus dem Landkreis Osnabrück (Bissendorf und Georgsmarienhütte) aber gegen den Abschluss einer „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ aussprechen, würde die Kreisschulbaukasse mit all den Begleiterscheinungen (vgl. ebenfalls die Vorlage des Landkreis Osnabrück) wieder neu aufleben.

 

Von Seiten der Verwaltung wird angestrebt, die Vereinbarungen abzuschließen, um in diesem Bereich Rechtssicherheit zu erlangen. Sollte sich jedoch eine Kommune im Landkreis Osnabrück dagegen aussprechen, würde dies bedeuten, dass eine wirksame Vereinbarung nicht mehr getroffen werden kann. Die Rechtsfolgen sind in der Vorlage des Landkreises Osnabrück entsprechend dargestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Glandorf spricht sich ausdrücklich für die Fortführung der jahrelangen Praxis zur Schulsachkostenerstattung und zum Aussetzen der Kreisschulbaukasse aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den anderen kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden sowie dem Landkreis Osnabrück die als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖrV) über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse sowie die als Anlage 2 beigefügte dazugehörige Erstattungsregelung zur Zahlung eines Sachkostenzuschusses gem. § 118 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu schließen.

 

Voraussetzung dafür ist die einvernehmliche Zustimmung auch aller kreisange-hörigen Kommunen. Sollte sich eine Kommune im Landkreis Osnabrück dagegen aussprechen, wäre der Beschluss obsolet.