Betreff
Anpassung der Hebesätze Grundsteuern A+B und Gewerbesteuer für das Jahr 2024 - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/402/2023/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Finanz- Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschuss am 13.12.2023 wurde den Ausschussmitgliedern ausführlich die finanziellen Auswirkungen von Hebesätzen auf die Ergebniserwartung des noch in Arbeit befindlichen Erstentwurfs des Haushaltsplanentwurfs 2024 dargelegt (Vorlage 02/402/2023). Eine Übersicht liegt hierzu auch dieser Ergänzungsvorlage als Anlage bei.

 

 

Von der Verwaltung wurde im Anschluss an die Vorstellung der finanziellen Situation vorgeschlagen, die Hebesätze, nachdem diese über 20 Jahre bzw. 15 Jahre konstant geblieben sind, wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu erhöhen.

 

Im Ergebnis haben im Zuge der Beratungen sowohl die Ausschussmitglieder des Finanz- Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschuss als auch die Beigeordneten im darauffolgenden VA einstimmig die Absicht erklärt, die Hebesätze in 2024 wie vorgeschlagen anzuheben. Es wurde vereinbart, diese Beschlussempfehlung dem Rat in der Sitzung am 19.12.2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Glandorf beabsichtigt, die Hebesätze der Grundsteuern A+B sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2024 wie folgt zu erhöhen:

 

                                                               Hebesatz                            Hebesatz                            Hebesatz-

                                                               bis 31.12.2023   ab 01.01.2024    erhöhung

1. Grundsteuer A                            300 v.H.                              330 v.H.                               30 v.H.

2. Grundsteuer B                             300 v.H.                              330 v.H.                               30 v.H.

3. Gewerbesteuer                          350 v.H.                              380 v.H.                               30 v.H.

 

Über die Erhöhung der Hebesätze wird endgültig im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 in der Ratssitzung im Februar kommenden Jahres entschieden.