Betreff
Vorstellung Energiebericht für die gemeindlichen Liegenschaften für das Jahr 2022 - Beratung
Vorlage
02/421/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 17 Niedersächsisches Klimagesetz ist jede Kommune verpflichtet, einen Energiebericht für die gemeindlich genutzten Gebäude zu erstellen und diesen zu veröffentlichen. Dieser Energiebericht war erstmalig für das Kalenderjahr 2022 zu erstellen und wurde zum 31. Dezember 2023 veröffentlicht.

 

Der Energiebericht 2022 ist der Vorlage beigefügt und wird in der Sitzung durch Vertreter der TEN erläutert. 


Beschlussvorschlag:

Ohne (Kenntnisnahme des Energieberichts)