Betreff
Antrag des Bürgerschützenvereins Sudendorf-Schierloh e. V. auf Beschussung einer notwendigen Investionsmaßnahme - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/435/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem beigefügten Schreiben nebst Angebotsaufstellung beantragt der Bürgerschützenverein Sudendorf-Schierloh e. V. für die Sanierung des Luftgewehrstandes im Schützenhaus in Sudendorf einen Zuschuss gemäß den Richtlinien der Gemeinde Glandorf zur Förderung der Organisationen in der Gemeinde Glandorf.

 

Gemäß neuester Wettkampbestimmungen sind in das Schützenhaus insgesamt 3 einzelne Luftgewehrstände, der Einbau neuer Gewehrauflagen, der Einbau einer Akustikdecke, die Erneuerung des Fußbodens und die Erneuerung des Kugelfangs gemäß den geltenden Bestimmungen notwendig (s. Ausführungen im beigefügten Antrag).

 

 

 

Der Schützenverein benötigt für die Umsetzung des Bauvorhabens von der Gemeinde mindestens einen Zuschuss in Höhe von 3.389,12 EURO (das entspricht 25% der Nettoinvestitionskosten, die vom LEADER-Projekt gefördert werden).

 

Für die Maßnahme wird mit Kosten in Höhe von 29.331,32 EURO inkl. MwSt. gerechnet. Die Gemeinde Glandorf könnte lt. Ihren Richtlinien einen Zuschuss von 20% der Bruttokosten in Höhe von 5.866,26 EURO für das Projekt gewähren.

 

Neben der besonderen Projektförderung bei der Gemeinde hat der Schützenverein auch einen Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung/LEADERSOL Südliches Osnabrücker Land für das Jahr 2024 gestellt.

Hierüber könnte der Verein eine Maximalförderung in Höhe von 55% der Nettokosten, also 13.556,49 EUR, zusätzlich erhalten.

Um den Anteil, den der Schützenverein tragen muss, weiter zu reduzieren, sind auch noch weitere Gespräche, u.a. mit der Sparkassenstiftung, geplant. Eine Entschei-dung zu der Sitzung über eine Förderung der Stiftung wird nicht erwartet, da das Gespräch erst auf den 01.02.2024 terminiert ist.


Beschlussvorschlag:

Dem Bürgerschützenverein Sudendorf-Schierloh e. V. wird zu den Kosten für die Sanierung des Luftgewehrstandes im Schützenhaus Sudendorf ein Zuschuss in Höhe von 20% der Gesamtkosten, somit maximal 5.866,26 EUR, gewährt.