Betreff
Einstellung einer Beamtin für die Besetzung der Teamleitung in der neu geschaffenen Stabstelle - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/417/2024/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ursprünglich war vorgesehen, Frau Scheckelhoff als Beschäftigte einzustellen. Ein entsprechender Beschluss wurde dazu in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.01.2024 gefasst (vgl. Vorlage 02/417/2024 und Niederschrift 02/VA/027/2024).

 

Im Zuge der weiteren Gespräche zur Einstellung von Frau Scheckelhoff hat sie deutlich gemacht, dass sie gerne weiterhin als Beamtin in der Gemeinde Glandorf weiterbeschäftigt werden möchte.

 

Vor diesem Hintergrund wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob die Einrichtung einer weiteren Beamtenstelle grundsätzlich möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde per Mail am 29.01.2024 an alle Ratsmitglieder verschickt.

 

Im Wesentlichen hat die Anfrage beim Nds. Städte- und Gemeindebund in Hannover ergeben, dass die sog. Stellenobergrenzenverordnung für die Kommunen vor einigen Jahren schon aufgehoben wurde. D.H., dass die Gemeinde Glandorf, wenn der Haushaltsplan eine Beamtenstelle enthält und dies dann auch so politisch mit der Verabschiedung des Stellenplans beschlossen wird, eine zusätzliche Beamtenstelle einrichten kann.

 

Weiter gibt es nach Auskunft von Herrn Jung vom NSGB auch keine Begrenzungen mehr, wie viele Beamte in welcher Besoldungsgruppe sein dürfen. D.h., die Einrichtung einer Beamtenstelle im Bereich A 11 (dies entspricht ungefähr der jetzt bewerteten Beschäftigtenstelle nach TVöD-VKA EG 11) ist als Beförderungsstelle grundsätzlich möglich. Es müsste dazu noch eine gesonderte Dienstposten-bewertung vorgenommen werden.

(Anmerkung: Die Dienstpostenbewertung läuft derzeit. Ein Ergebnis wurde im Laufe der nächsten Woche zugesagt.)

 

Aufgrund vorstehender Ausführungen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Beamtenstelle einzurichten und mit in den Stellenplan aufzunehmen. Weiter soll Kontakt mit dem derzeitigen Dienstherrn, dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück, aufgenommen werden, um die Modalitäten für einen Dienst-herrenwechsel im Wege der Versetzung zu klären. Ggf. besteht auch die Möglichkeit, Frau Scheckelhoff als Beamtin durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde neu zu ernennen.

 

Die Dienstpostenbewertung wird nach derzeitigem Stand zum Ergebnis kommen, dass eine Stelle nach A 11 eingerichtet wird. Frau Scheckelhoff erfüllt dafür derzeit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen noch nicht. Derzeit hat sie bei der Schulbehörde das Amt einer Regierungsinspektorin (A 9) inne. Dies würde bei der Versetzung entsprechend berücksichtigt. Sollte Frau Scheckelhoff hier neu ernannt werden müssen, würde hier zunächst die Ernennung als Gemeindeinspektorin (A 9) erfolgen.

 

Angestrebt wird, wie bereits dargelegt, ein kurzfristiger Übergang von Frau Scheckelhoff zur Gemeinde Glandorf.


Beschlussvorschlag:

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Vollzeitstelle (40 Stunden) der Teamleitung in der Stabstelle mit der Regierungsinspektorin Eileen Scheckelhoff, geb. 21.03.1996, wohnhaft: Schierloher Ring 3, 49219 Glandorf, derzeit beschäftigt beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osdnabrück, zum nächstmöglichen Termin zu besetzen.

Der Wechsel vom derzeitigen Dienstherrn zur Gemeinde Glandorf soll im Wege einer Versetzung erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, wird Frau Scheckelhoff als Beamtin durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde ernannt. Dabei würde die Einstellung dann als Gemeindeinspektorin auf Probe (A 9) erfolgen.

Durch die Einrichtung einer zusätzlichen Beamtenstelle im Stellenplan 2024 steht künftig eine freie und besetzbare Planstelle zur Verfügung.