Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 "Heidestraße" - Auslegungsbeschluss -Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/455/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom 15.01.2024 bis 16.02.2024 (einschließlich).

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im gleichen Zeitraum.

 

Die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden im vorherigen TOP vom Planungsbüro in der Sitzung erläutert.

 

Da die Aufarbeitung zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch andauert, werden die Unterlagen zur Sitzung nachgereicht. Insbesondere der Umweltbericht wird voraussichtlich erst nach der Sitzung vervollständigt werden können.

 

Da in den Beteiligungsverfahren keine wesentlichen Anregungen vorgetragen wurden, kann eine Erörterung und Beschlussfassung zur Auslegung trotzdem vorgenommen werden. Die bisherigen Entwürfe werden sich nur noch geringfügig ändern.

Der endgültige Satzungsbeschluss bleibt nach der öffentlichen Auslegung dem Rat vorbehalten.

 


Beschlussvorschlag:

Den Planentwürfen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“ wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist auf Basis der Entwürfe durchzuführen.