Betreff
Berufung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/460/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 8 NKomVG haben Kommunen eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. In Gemeinde bis 20.000 Einwohner kann die Gleichstellungsbeauftragte zu einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten berufen werden. 

 

Bei der Gemeinde Glandorf ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten seit längerer Zeit unbesetzt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde Ende letzten Jahres die Stelle erneut öffentlich ausge-schrieben. Da mehrere Bewerbungen eingegangen sind, wurde ein Auswahlver-fahren durchgeführt. Am 20. und 22.03.2024 fanden die Vorstellungsgespräche statt.

Im Ergebnis hat sich die Auswahlkommission, gebildet aus Vertretern der im Rat vertretenen Gruppen/der Fraktion sowie der Verwaltung, einstimmig auf die Bewerberin Johanna Nederkorn verständigt. Frau Nederkorn wohnt in Glandorf.


Beschlussvorschlag: Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau Johanna Nederkorn aus Glandorf zum 01.06.2024 als ehrenamtliche Gleichstellungs-beauftragte der Gemeinde Glandorf zu berufen. Für ihre Tätigkeit erhält sie eine Aufwandsentschädigung aufgrund der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Glandorf vom 16.12.2021.