Betreff
Satzung der Gemeinde Glandorf zur Regelung der Berufung und Abberufung, der Stellvertretung sowie der Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
02/461/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den §§ 8 und 9 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die Rechtsstellung und Verwirklichung der Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen geregelt. Danach haben Kommunen eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. In Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern kann eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte berufen werden. Der Rat regelt durch Satzung die Berufung und Abberufung, die Stellvertretung sowie die Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ist nicht in dieser Satzung geregelt. Hierzu wurde bereits am 16.12.2021 die Aufwandsentschädigungssatzung vom Rat verabschiedet.


Beschlussvorschlag: Die Satzung der Gemeinde Glandorf zur Regelung der Berufung und Abberufung, der Stellvertretung sowie der Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wird in der vorliegenden Form beschlossen.