Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2019 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück ab dem 24. Oktober 2023 nach den gesetzlichen Bestimmungen
ausführlich geprüft.
Wie bereits in vorhergehenden Sitzungen des Finanz-, Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschusses berichtet, haben sich die Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück im Zuge der Corona-Pandemie im Wesentlichen aufgrund von Abstellung der Mitarbeiter für andere Aufgaben des Landkreises erheblich zeitlich verschoben.
Nunmehr konnten die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2019, 2020 und 2021 ab Herbst 2023 durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen werden. Diese werden dem Rat der Gemeinde zeitgleich zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Ergebnisse und Inhalte der beiden Jahresabschlüsse 2019 und 2020 wurden bereits mit Vorlage 01/720/2021 dem Rat vorab als Bericht zur Kenntnis gegeben und im Finanz- Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschuss vom 02.09.2021 mit einer Präsentation erläutert.
Der mit Datum vom
11.04.2024 abgeschlossene Gesamtbericht
des Rechnungsprüfungsamtes liegt
dieser Vorlage als Anlage 1 bei.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht für das Haushaltsjahr
2019 die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt und mit zusammenfassender
Erklärung festgestellt, dass:
·
der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
·
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
eingehalten worden sind,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und
Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren
worden ist,
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr.
10, 110 Abs. 6 Satz 2, 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den
Jahresabschluss 2019, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die
Entlastung des Bürgermeisters.
Abschließende Feststellung des
Rechnungsprüfungsamtes:
„Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019, einer
Rücklagenzuführung sowie einer Entlastung nicht entgegen.“
Dieser Vorlage
liegen folgende Dokumente als Anlagen bei:
Anlage 1)
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück,
dort unter 6. Anlagen:
·
6.1 Bilanz
2019 mit Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
·
6.2
Gesamtergebnisrechnung 2019 und Gesamtfinanzrechnung 2019
Anlage 2)
Jahresabschlussbericht 2019 der Gemeinde
Beschlussvorschlag:
- Der vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Glandorf
wird festgestellt.
- Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der
Gemeinde Glandorf vom 11.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.
- Bürgermeister Torsten Dimek wird für
das geprüfte Haushaltsjahr 2019 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss in
Höhe von 686.870,72 € soll in Höhe von 14.860,90 in die „Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ sowie in Höhe von 672.009,82 €
in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“
eingestellt werden.