Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück ab dem 18. Dezember 2023 nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich geprüft.
Wie bereits in
vorhergehenden Sitzungen des Finanz-, Wirtschaftsförderung- und
Feuerwehrausschusses berichtet, haben sich die Prüfungen des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück im Zuge der Corona-Pandemie im
Wesentlichen aufgrund von Abstellung der Mitarbeiter für andere Aufgaben des
Landkreises erheblich zeitlich verschoben.
Nunmehr konnten die
Prüfungen der Jahresabschlüsse 2019, 2020 und 2021 ab Herbst 2023 durchgeführt
und erfolgreich abgeschlossen werden. Diese werden dem Rat der Gemeinde
zeitgleich zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Ergebnisse und
Inhalte der beiden Jahresabschlüsse 2019 und 2020 wurden bereits mit Vorlage
01/720/2021 dem Rat vorab als Bericht zur Kenntnis gegeben und im Finanz-
Wirtschaftsförderung- und Feuerwehrausschuss vom 02.09.2021 mit einer
Präsentation erläutert.
Der mit Datum vom
11.04.2024 abgeschlossene Gesamtbericht
des Rechnungsprüfungsamtes liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2020
die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt und mit zusammenfassender
Erklärung festgestellt, dass:
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren
worden ist,
- sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr.
10, 110 Abs. 6 Satz 2, 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den
Jahresabschluss 2020, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die
Entlastung des Bürgermeisters.
Abschließende Feststellung des
Rechnungsprüfungsamtes:
"Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020, einer
Rücklagenzuführung sowie einer Entlastung nicht entgegen."
Dieser Vorlage
liegen folgende Dokumente als Anlagen bei:
Anlage 1)
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, des Landkreises Osnabrück,
dort unter 6.
Anlagen:
- 6.1 Bilanz 2020 mit Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
- 6.2 Gesamtergebnisrechnung 2020 und Gesamtfinanzrechnung 2020
Anlage 2)
Jahresabschlussbericht 2020 der Gemeinde
Beschlussvorschlag:
- Der vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Osnabrück geprüfte Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Glandorf
wird festgestellt.
- Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der
Gemeinde Glandorf vom 11.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.
- Bürgermeister Torsten Dimek
wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2020 die uneingeschränkte Entlastung
erteilt.
- Der Jahresüberschuss in
Höhe von 161.379,14 € soll in Höhe von 113.805,77 in die „Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ sowie in Höhe von 47.573,37 €
in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“
eingestellt werden.