Sachverhalt:
Mit
anliegendem Schreiben vom 13.09.2017 beantragen die Malteser Glandorf für 2018
einen Zuschuss zu den Kosten des First-Responder-Dienstes. Grundlage hierfür
bilden die Ausgaben für den Zeitraum 01.10.2016 bis 30.09.2017, deren
anliegende Kostenaufstellung dem Antrag beigefügt war.
Gemäß
Ratsbeschluss vom 03.07.2012 können dann Zuschüsse zu folgenden Positionen
gewährt werden:
1.
Für die Abrechnung der Kosten für Rettungsmittel,
Schutzausrüstung des First-Responder-Personals, Verbrauchs-/Verbandsmittel,
Notfallmedikamente, Wartungs-/Reparaturkosten für das Einsatzfahrzeug sowie
Benzinkosten, die von keiner anderen Seite übernommen werden, stellt die
Gemeinde eine Summe von jährlich bis zu 1.500,00 EUR zur Verfügung. Diese
Kosten werden durch Einreichen der Rechnungen bei der Gemeinde im Nachhinein
erstattet.
2.
In den Förderrichtlinien der Vereine wird der
First-Responder-Dienst besonders unterstützt, indem die Anschaffung von
Rettungs-/ medizinischen Gerätschaften und von Fahrzeugen (gebunden für den
First-Responder-Zweck) mit bis zu 20 % unterstützt wird.
3.
Um die optimale medizinische Sicherheit der
Glandorfer Bevölkerung weiterhin aufrecht zu erhalten, unterstützt die Gemeinde
die Aus- und Weiterbildung des Personals des First-Responders durch Zuschüsse
von 50 % der Kosten, maximal aber 500,00 EUR im Jahr.
Alle Positionen der Kostenaufstellung belaufen sich auf insgesamt 4.190,75 €. Gemäß Ratsbeschluss unterliegt die Position 17 unter Punkt 2 und alle anderen Positionen unter Punkt 1 des Ratsbeschlusses, so dass diesbezüglich max. ein Betrag von insgesamt 1.505,29 € (für Position 7 = 5,29 €, alle anderen Positionen = 1.500,00 €) bezuschusst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Malteser Hilfsdienst erhält aufgrund der vorgelegten Kostenaufstellung für 2017 für die Unterstützung des First-Responder-Dienstes in 2018 einen Zuschuss in Höhe von 1.505,29 €.