Betreff
"Eine blühende Gemeinde" -Begrünung von Thieplatz und Ort - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/142/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Landesgartenschau (LaGa) 2018 im benachbarten Bad Iburg wird viele externe BesucherInnen auch nach Glandorf führen. Ehrenamtliche aus Vereinen und Verbänden engagieren sich in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den sechs Südkreiskommunen  vielfältig in diesem Rahmen, um die Gemeinde Glandorf ansprechend auf der LaGa zu präsentieren. Ursprünglich hatte die Gemeinde geplant, den Thie schon bis zur Eröffnung der LaGa im April 2018 umzugestalten. Da jedoch in diesem Jahr trotz Aufnahme ins Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen keine Fördermittel hierfür bewilligt wurden, konnte das nicht durchgeführt werden. Trotzdem soll der Ortskern präsentabel sein.

 

Aus diesem Grunde hat die Gemeinde ortsansässige Fachleute (Landschaftsgärtner etc.) und Prof. Junker von der Hochschule in Osnabrück zu einem Treffen Mitte Oktober eingeladen, um zu beraten, wie man den Ortskern ansprechend für den Übergang gestalten kann.

Ergebnisse dieses anregenden Gesprächs  sind folgende:

1. einheitliche Thie-Platz-Beet-Gestaltung

2. einheitliches blühendes „Design“ mit BürgerInnen

3. Pflanzkübel auf dem Thie

4. Konzept für die Bepflanzung von Gemeindebeeten

5. Verbesserung der Bepflanzung im Rathausumfeld

 

Zu 1)

Konsens unter den Fachleuten war, dass die Beete auf dem Thie einheitlich und einfach, aber blühend bepflanzt werden sollten. Die drei Beete auf dem Thie wurden in den vergangenen Jahren ganz toll von Ehrenamtlichen gestaltet und gepflegt – die Gemeinde hat sich bei diesen ausdrücklich noch einmal hierfür bedankt!. Nun, da die Bäume auf dem Thie gefällt wurden, schlugen alle Fachleute nach intensiven Beratungen vor,

-       die Beete auszukoffern

-       mit neuem Mutterboden zu befüllen

-       und dicht mit Hortensien zu bepflanzen (möglichst noch im Herbst).

Unter der Voraussetzung, dass der Bauhof die notwendigen Arbeiten hierfür durchführen würde, entstünden in etwa folgende Kosten, wobei ein evtl. Sponsoring durch ortsansässige Firmen noch nicht recherchiert wurde:

Oberboden                       10,00 €/m³                         18              180,00 €

Hortensien                        10,00 €/Stück    100         1.500,00 €

Rindenmulch                    30,00 €/m³                         10              300,00 €

                                                                                                              1.980,00 €

Wenn der Thie 2019 umgebaut wird, könnte man die Hortensien – so die Meinung der anwesenden Fachleute – gut im Rathausumfeld oder an anderer Stelle verwenden.

 

Zu 2)

Die Fachleute schlugen vor, möglichst über den gesamten Ort verteilt, ein weitgehend einheitliches „blühendes Design“ durch die Gemeinde zu initiieren:

Bürgerinnen und Bürger könnten gegen Selbstkostenpreis bei der Gemeinde Pflanzkörbe (am besten hergestellt durch Behindertenwerkstätten) erwerben. Diese Pflanzkörbe oder -gefäße sollen stabil, aber gut transportabel sein, sodass sie überall auf privatem Grund, außen, vor Hauseingängen etc. platziert werden können.

Diese Pflanzgefäße sollen übers Gartenjahr einheitlich bepflanzt werden, sodass überall im Gemeindebild ähnliche „bunte Tupfer“ entstehen. Deshalb soll die Gemeinde für die Bepflanzung Sorge tragen, d.h. Blumenzwiebeln, Sommer- und Herbstblumen zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung recherchiert hierfür zurzeit die entstehenden Kosten.

 

Zu 3)

Aus der Runde heraus entstand der Vorschlag, die sowieso bei der Überplanung des Thies angedachten mobilen Pflanzkübel bereits im nächsten Jahr aufzustellen. Solche Kübel wären sowieso außerhalb der Förderbedingungen. Herr Schwenninger, der Landschaftsgärtner der Gemeinde und Herr Prof. Junker beraten zurzeit darüber, welche Art von Kübeln gut einsetzbar wäre (Material, Form, Größe) und wie diese bepflanzt werden könnten. Auch hier wäre evtl. an ein Sponsoring zu denken.

 

Zu 4)

Die gemeindeeigenen Beete (an Straßenrändern, Straßeninseln etc.) werden überwiegend vom Bauhof der Gemeinde gepflegt. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ist hier eine überwiegend sehr unterschiedliche Bepflanzung entstanden, die in einigen Bereichen nicht unbedingt ästhetisch zu nennen, aber vor allen Dingen nicht einheitlich ist. Mittlerweile ist ein Landschaftsgärtner beim Bauhof angestellt.

Von den Fachleuten aus der Runde wurde aus oben genannten Gründen vorgeschlagen, ein allgemeines und durchgehendes Konzept für die Bepflanzung gemeindeeigener „Randbeete“ erstellen zu lassen, dieses in 2018 bereits an zentralen Straßen des Durchgangsverkehrs umzusetzen und in den Folgejahren sukzessiv nach einer Prioritätenliste die Umsetzung weiter zu verfolgen, damit das gemeindliche Erscheinungsbild ansprechend und einheitlich wird.

Die Verwaltung hat hierfür bereits Fachleute angesprochen und um Angebote gebeten. Diese sollen im nächsten VA beraten werden.

 

Zu 5)

Die Bepflanzung im Rathausumfeld ist vielen GlandorferInnnen ein sprichwörtlicher Dorn im Auge, eine Ansicht, der sich die anwesenden Fachleute ohne wenn und aber anschlossen. Trotzdem war man der Ansicht, dass man nicht zu viel in einem Jahr umsetzen wolle, zumal es die Überlegung gibt, dass evtl. im Rathausumfeld durch eine Umstrukturierung ein paar zusätzliche Parkplätze entstehen könnten. Für den Rückschnitt der aktuellen Bepflanzung und die „Aufhübschung“ der Beete im Rathausumfeld soll ein Treffen von zwei bis drei Fachleuten vor Ort anberaumt werden, um hier  eine ansprechende und pragmatische Lösung für das Jahr der Landesgartenschau zu überlegen. Ein Termin ist für Dezember geplant.

 


Beschlussvorschlag:

Zu 1) Die Verwaltung wird beauftragt die beschriebene Gestaltung auszuführen.

Zu 2) Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu entstehenden Kosten zu recherchieren.

Zu 3) Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu entstehenden Kosten zu recherchieren.

Zu 4) der Bau- und Planungsausschuss begrüßt die Erstellung eines Bepflanzungskonzeptes. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beauftragung des Planungskonzeptes zu veranlassen.

Zu 5) Die Verwaltung wird beauftragt, alles weitere hierzu zu veranlassen.