Betreff
Breitbandversorgung im Außenbereich, Beteiligung der Gemeinde an einer 100%igen Netzabbdeckung - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
01/167/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2017 intensiv mit der Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses aller Haushalte in den Außenbezirken durch die Firma Muenet  befasst. Offensichtlich ist das Bedürfnis für eine zeitnahe und technisch gute, adäquate und zukunftsfähige Anbindung enorm hoch. 

Die Verwaltung hat aus dieser Sitzung und der des Gemeinderates verschiedene Aufträge mitgenommen:

1. Juristische Stellungnahme Vergabe- und Beihilferecht

2. Evtl. Einbeziehung des Ortskerns Schwege

3. Kosten der Vorhaltung eines Potentials für eine (spätere) 100 %ige Anbindung aller Haushalte in den Außenbezirken

4. Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück und der Telkos

5. Entwicklung von Zuschussmodellen für die privaten AnschlussnehmerInnen

 

Zu 1.: Juristische Stellungnahme

Die Stellungnahme zum Vergabe- und Beihilferecht von Dr. Schneider-Lasogga liegt seit dem 19.12.2017 vor.

Danach darf die Gemeinde das Vorhalten einer 100 %igen Glasfaseranbindung durch die Firma Muenet bezuschussen und vertraglich absichern.

Die Gemeinde kann auch die einzelnen Anschlüsse bezuschussen.

 

Zu 2.: Evtl. Einbeziehung des Ortskerns Schwege

Die Firma Muenet alleine könnte den Glasfaseranschluss in jedem Haushalt im Ortskern Schwege nicht umsetzen, deshalb hatte sie schon Kontakt mit der „Deutschen Glasfaser“ aufgenommen.

Um die Themen nicht zu vermischen und wegen der Dringlichkeit der Verbesserung des Zugangs zum Internet in den Außenbezirken, wurde das nicht weiter verfolgt. In einem zweiten Schritt soll die Glasfaseranbindung in den Ortskernen hohe Priorität haben und in enger Absprache mit der Telkos möglichst zügig umgesetzt werden.

 

Zu 3.: Kosten der Vorhaltung eines Potentials für eine (spätere) 100 %ige Anbindung aller Haushalte in den Außenbezirken

Nach Gesprächen mit der Firma Muenet und nach einer Recherche der Muenet zu den Glandorfer Gegebenheiten hat die Firma die mögliche Vorhaltung eines 100-%-Potentials für 100.000 € zugesagt. Hierzu wäre ein Vertrag zu verhandeln, der auch die Frage klärt, was passiert, wenn sich ein sehr hoher Prozentsatz der GlandorferInnen in den Außenbezirken in Polygonen organisiert und anschließen lassen will. 

 

4. Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück und der Telkos

Die Firma Muenet, Dr. Schneider-Lassoga und die Gemeindeverwaltung haben im Dezember sehr zeitnah alle vom Landkreis aufgeworfenen Fragen beantwortet.

Leider war es der Telkos lange nicht möglich, einen adäquaten Termin zu vereinbaren. Für den 23.01.2018 ist nun ein Gespräch anberaumt. Die Verwaltung wird in der Sitzung des BPA berichten. Der Landrat hat persönlich zugesichert, dass das Vorgehen der Gemeinde Glandorf positiv begleitet werden soll.

 

5. Entwicklung von Zuschussmodellen für die privaten AnschlussnehmerInnen

Die schnelle Umsetzung der Glasfaser-Anbindung (in den Außenbezirken) ist für die gemeindliche Zukunft unabdingbar. Mit der Firma Muenet und der wesentlichen Finanzierung und des Engagements Privater wäre sie schnell umsetzbar. Darüber hinaus ist dieses Modell mit diesen Voraussetzungen für den kommunalen Haushalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich kostengünstiger als die weitere Verfolgung dieses Ziels mit der Telkos und den von dieser akquirierten Fördergeldern. (Die Telkos konnte hierzu bislang keine Angaben machen; zum Teil ändern sich die Förderbedingungen ständig und eine „gemeindescharfe“ Kalkulation liegt nicht vor. Die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis bezieht sich jedoch nur auf eine erste Tranche des gesamten Vorhabens; die Förderbedingungen stellen – nach aktuellem Stand – nicht sicher, ob jeder (!) Haushalt mit Glasfaser angeschlossen werden kann.)

 

Die Verwaltung recherchierte zwei Fördermodelle:

a) Bezuschussung eines Anschlusses durch die Gemeinde (und den Landkreis?) von „nur im Außenbezirk Wohnenden“, also ohne Selbstständige und landwirtschaftliche Betriebe. Eine solche Bezuschussung erscheint mittlerweile als nicht sinnvoll durchführbar, da eine so einfache Unterscheidung nicht der Realität entspricht und eine Staffelung bspw. nach Einkommen bürokratisch viel zu aufwendig wäre.

b) Dem entsprechend wäre es der Gemeinde (und dem Landkreis) nur  möglich, alle privaten jetzt mit Muenet umgesetzten Anschlüsse zu fördern.

 

Die Verwaltung hatte für Modell a) angenommen, dass es sich um ca. 60 Haushalte handelt und hierfür 30.000 € in den Haushalt 2018 eingestellt.

Die Förderung der einzelnen Anschlüsse hängt wesentlich davon ab, ob sich der Landkreis auch finanziell an der Umsetzung der schnellen Glasfaser-Anbindung in den Glandorfer Außenbezirken beteiligen kann und möchte.

Als Orientierung könnte dienen, dass es ca. 450 Häuser in den Außenbezirken gibt. Voraussichtlich würden einige von ihnen mit zwei Anschlüssen ausgestattet. Man kann also von (unter) ca. 500 Anschlüssen ausgehen.

Bei einer Fördersumme für einzelne Anschlüsse von 100.000 € bedeutete das 200 € pro Anschluss.

Da die diesbezüglichen Gespräche noch nicht alle geführt sind, wird hierüber weiter zu beraten sein.

 

[Alle relevanten Unterlagen, Schriftverkehr etc. stehen für Ratsmitglieder beim TOP der nö Sitzung vom 05.12.2017.)

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Glandorf befürwortet die schnelle Umsetzung der Glasfaseranbindung ihrer Haushalte in den Außenbezirken  durch die Initiative der Firma Muenet und die privaten AnschlussnehmerInnen. Sie möchte gewährleisten, dass auch die Haushalte, die sich jetzt nicht beteiligen möchten, nicht in Zukunft von der Glasfaser-Internet-Technik ausgeschlossen sind. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Muenet einen Vertrag vorzubereiten, durch den die Firma Muenet sich verpflichtet, das technische und physische Potential für eine zukünftige 100 %ige Glasfaser-Anbindung aller (!) Haushalte vorzubereiten. Die Gemeinde bezuschusst das Vorhalten des Potentials mit bis zu 100.000 €. Vertragliche Details – etwa ob sich der Zuschuss verringern kann, wenn sich ein sehr hoher Prozentsatz der Haushalte beteiligt – sind noch zu klären.

Der Bau- und Planungsausschuss befürwortet ausdrücklich die zeitnahe Umsetzung der Vertragsverhandlungen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, schnellstmöglich die Gespräche mit dem Landkreis weiterzuführen, um eine Bezuschussung der einzelnen Haushaltsanschlüsse von Gemeinde und Landkreis zu ermöglichen.