Der vollständige Jahresabschluss 2016 ist für die Ratsmitglieder vorab im Rathaus einzusehen.
Dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klein & Mönstermann GmbH, Osnabrück, wurde mit Datum vom 07.02.2018 mit Feststellungsvermerk:
„Ergänzende Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes sind nach § 32 Abs. 3 Satz 3 EigBetrVO sind nicht erforderlich.“ durch das Kommunalprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erteilt.
Nach § 33 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) Niedersachsen hat der Rat der Gemeinde Glandorf nach Erteilung des Feststellungsvermerkes
· den Jahresbericht 2016 und den Lagebericht festzustellen,
· über die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2016 sowie
· über die Verwendung der Jahresgewinne / Behandlung des Jahresverlustes der jeweiligen Betriebszweige
zu beschließen.
Anschließend sind die gefassten Beschlüsse nach § 34 EigBetrVO bekanntzumachen und eine öffentliche Auslegung vorzunehmen.
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Beschlussvorschlag:
1. Der mit Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück als Kommunalprüfungsamt vom 07.02.2018 versehene Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht der Gemeindewerke Glandorf werden festgestellt.
2. Der Werkleiterin der Gemeindewerke Glandorf, Frau Bürgermeisterin Dr. Heuvelmann, wird für das Wirtschaftsjahr 2016 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 31.326,46 EUR im Betriebszweig „Wasserwerk“ soll in voller Höhe in eine Investitionsrücklage eingestellt werden.
4. Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 22.910,14 EUR im Betriebszweig „Schmutzwasser Glandorf“ soll auf neue Rechnung vorgetragen und dem Verlustvortrag zugeführt werden.
5. Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 33.196,70 EUR im Betriebszweig „Niederschlagswasser“ soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
6. Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von -294.573,43 EUR im Betriebszweig „Hallenbad“ soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen und durch eine Rücklagenzuführung der Gemeinde abgedeckt werden.